interne Verweise§ 38 GenG Aufgaben des Aufsichtsrats (vom 01.07.2021) ... Genossenschaft erforderlich ist. Ist nach der Satzung kein Aufsichtsrat zu bilden, gilt § 44 . (3) Weitere Aufgaben des Aufsichtsrats werden durch die Satzung bestimmt. ...
§ 87 GenG Rechtsverhältnisse im Liquidationsstadium (vom 18.08.2006) ... Bezug auf die Rechtsverhältnisse der Genossenschaft und ihrer Mitglieder die §§ 17 bis 51 weiter anzuwenden, soweit sich aus den Vorschriften dieses Abschnitts und aus dem Wesen der ...
Zitat in folgenden NormenGesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 3 EGSCE Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften ... angefügt: Ist nach der Satzung kein Aufsichtsrat zu bilden, gilt § 44. " c) In Absatz 3 werden das Wort Obliegenheiten" durch das Wort ... Teil in Textform beantragt wird. § 45 Abs. 3 gilt entsprechend." 46. § 44 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden das Wort berufen" durch ... Bezug auf die Rechtsverhältnisse der Genossenschaft und ihrer Mitglieder die §§ 17 bis 51 weiter anzuwenden, soweit sich aus den Vorschriften dieses Abschnitts und aus dem Wesen der ...
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