interne Verweise§ 77 GenG Tod des Mitglieds (vom 18.08.2006) ... (4) Bei Beendigung der Mitgliedschaft des Erben gelten die §§ 73 und 75 , im Falle der Fortsetzung der Mitgliedschaft gilt § 76 Abs. 4 ...
Zitat in folgenden NormenGesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 3 EGSCE Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften ... durch die Wörter der Satzung" ersetzt sowie die Angabe (§§ 75 , 76 Abs. 4, § 115b)" gestrichen. 29. In § 22b Abs. 2 Satz 1 wird das ... ausschließlich der Vorstand zu entscheiden hat, ist unwirksam." 78. § 75 wird wie folgt gefasst: § 75 Fortdauer der Mitgliedschaft bei ... ist unwirksam." 78. § 75 wird wie folgt gefasst: § 75 Fortdauer der Mitgliedschaft bei Auflösung der Genossenschaft Wird die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1020/v14603.htm