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Zitierungen von § 80 GenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 80 GenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 54a GenG Wechsel des Prüfungsverbandes (vom 17.06.2016)
... Anhörung des Vorstands die Auflösung der Genossenschaft auszusprechen. § 80 Abs. 2 findet ...
 
Zitat in folgenden Normen

Genossenschaftsregisterverordnung (GenRegV)
neugefasst durch B. v. 16.10.2006 BGBl. I S. 2268; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338
§ 20 GenRegV Eintragung der Auflösung (vom 01.01.2007)
... 2. in den übrigen Fällen von Amts wegen, und zwar a) im Falle des § 80 des Gesetzes sowie im Falle des Artikels 73 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 nach Eintritt ...

Umwandlungsgesetz (UmwG)
Artikel 1 G. v. 28.10.1994 BGBl. I S. 3210, 1995 I S. 428; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 16 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 255 UmwG Wirkungen des Formwechsels (vom 01.03.2023)
...  (2) Das Gericht darf eine Auflösung der Genossenschaft von Amts wegen nach § 80 des Genossenschaftsgesetzes nicht vor Ablauf eines Jahres seit dem Wirksamwerden des Formwechsels aussprechen. (3) ...
§ 288 UmwG Wirkungen des Formwechsels (vom 01.03.2023)
...  (2) Das Gericht darf eine Auflösung der Genossenschaft von Amts wegen nach § 80 des Genossenschaftsgesetzes nicht vor Ablauf eines Jahres seit dem Wirksamwerden des Formwechsels ...

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Anlage 1 EGSCE (zu Artikel 3 Abs. 2)
... Zeitablauf § 79a Fortsetzung der aufgelösten Genossenschaft § 80 Auflösung durch das Gericht § 81 Auflösung auf Antrag der obersten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 77 FGG-RG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... die Wörter „nach § 10 zuständige" gestrichen. 10. In § 80 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „das nach § 10 zuständige Gericht" durch ...

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 3 EGSCE Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
... durch das Wort „unverzüglich" ersetzt. 83. Die §§ 79 bis 81 werden wie folgt gefasst: „§ 79 Auflösung durch Zeitablauf ... Vermögens der Genossenschaft an die Mitglieder begonnen worden war. § 80 Auflösung durch das Gericht (1) Hat die Genossenschaft weniger als drei ...
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