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Zitierungen von § 82 GenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 82 GenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
neugefasst durch B. v. 03.07.1991 BGBl. I S. 1418; zuletzt geändert durch Artikel 136 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 42 LwAnpG Anzuwendende Vorschriften
... unter Beachtung des § 44; im übrigen gelten § 78 Abs. 2, § 79a, §§ 82 bis 93 des Genossenschaftsgesetzes. § 83 des Genossenschaftsgesetzes gilt mit der ...

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Anlage 1 EGSCE (zu Artikel 3 Abs. 2)
... obersten Landesbehörde § 81a Auflösung bei Insolvenz § 82 Eintragung der Auflösung § 83 Bestellung und Abberufung der Liquidatoren ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 3 EGSCE Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
... betroffen sind, in das Genossenschaftsregister ein." 84. § 82 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „ohne ... „Genossen" durch das Wort „Mitglieder" ersetzt und die Angabe „(§ 82 Abs. 2)" gestrichen. 92. § 91 wird wie folgt geändert: a) ...
 
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