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Zitierungen von § 96 GenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 96 GenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Genossenschaftsregisterverordnung (GenRegV)
neugefasst durch B. v. 16.10.2006 BGBl. I S. 2268; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338
§ 22 GenRegV Eintragung der Nichtigkeit der Genossenschaft (vom 01.09.2009)
... durch ein rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt ist (Gesetz §§ 94, 96 ). (3) Im Übrigen finden die Vorschriften des § 20 Abs. 2, 3 und des § 21 ...

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Anlage 1 EGSCE (zu Artikel 3 Abs. 2)
...  § 95 Nichtigkeitsgründe; Heilung von Mängeln § 96 Verfahren bei Nichtigkeitsklage § 97 Wirkung der Eintragung der Nichtigkeit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 3 EGSCE Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
... durch die Wörter „einzelnen Mitgliedern" ersetzt. 97. In § 96 werden die Wörter „und des § 52" gestrichen. 98. In § 97 Abs. ...
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