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Zitierungen von § 106 GenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 106 GenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 113 GenG Zusatzberechnung (vom 18.08.2006)
... ist, hat der Insolvenzverwalter eine Zusatzberechnung aufzustellen. Die Vorschriften der §§ 106 bis 112a gelten auch für die Zusatzberechnung. (2) Die Aufstellung einer ...
§ 114 GenG Nachschussberechnung (vom 18.08.2006)
... (Nachschussberechnung). (3) Die Nachschussberechnung unterliegt den Vorschriften der §§ 106 bis 109, 111 bis 113, der Vorschrift des § 106 Abs. 2 mit der Maßgabe, dass auf ... unterliegt den Vorschriften der §§ 106 bis 109, 111 bis 113, der Vorschrift des § 106 Abs. 2 mit der Maßgabe, dass auf Mitglieder, deren Unvermögen zur Leistung von Beiträgen ...
§ 115c GenG Beitragspflicht ausgeschiedener Mitglieder (vom 18.08.2006)
... vorauszusehen ist. (3) Im Übrigen finden die Vorschriften in § 106 Abs. 3, §§ 107 bis 109, 111 bis 113 und 115 entsprechende ...
§ 115e GenG Eigenverwaltung (vom 18.08.2006)
... die Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sachwalters angeordnet, so gelten die §§ 105 bis 115d mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Insolvenzverwalters der Sachwalter ...
§ 120 GenG Herabsetzung der Haftsumme (vom 19.12.2014)
... wie es vor Herabsetzung der Haftsumme zu leisten verpflichtet war. Die §§ 105 bis 115b sind mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass nur solche Verbindlichkeiten zu ...
 
Zitat in folgenden Normen

Umwandlungsgesetz (UmwG)
Artikel 1 G. v. 28.10.1994 BGBl. I S. 3210, 1995 I S. 428; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 16 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 95 UmwG Fortdauer der Nachschußpflicht (vom 01.01.2007)
... können. Für die Einziehung der Nachschüsse gelten die §§ 105 bis 115a des Genossenschaftsgesetzes entsprechend. (2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, ...
§ 271 UmwG Fortdauer der Nachschußpflicht (vom 01.01.2007)
... Geschäftsanteil oder seine Aktie veräußert hat. Die §§ 105 bis 115a des Genossenschaftsgesetzes sind mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, daß ...

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Anlage 1 EGSCE (zu Artikel 3 Abs. 2)
... 103 und 104 (weggefallen) § 105 Nachschusspflicht der Mitglieder § 106 Vorschussberechnung § 107 Gerichtliche Erklärung über die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 3 EGSCE Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
... durch das Wort „unverzüglich" ersetzt. 101. Die §§ 105 und 106 werden wie folgt gefasst: „§ 105 Nachschusspflicht der Mitglieder  ... Befriedigung wegen der Forderung aus den Nachschüssen zu beanspruchen hat. § 106 Vorschussberechnung (1) Der Insolvenzverwalter hat unverzüglich, nachdem die ...

Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2085
Artikel 5 RatingG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... wie es vor Herabsetzung der Haftsumme zu leisten verpflichtet war. Die §§ 105 bis 115b sind mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass nur solche Verbindlichkeiten zu ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
neugefasst durch B. v. 17.12.1992 BGBl. 1993 I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 353 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
§ 52 VAG Nachschüsse und Umlagen im Insolvenzverfahren
... Für diese Vorschußberechnung und für Zusatzberechnungen gelten entsprechend § 106 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 sowie die §§ 107 bis 113 des Genossenschaftsgesetzes.  ...