Zitierungen von § 117 GenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 117 GenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 47 GenG Niederschrift (vom 27.07.2022)
... des Gegenstandes des Unternehmens betrifft, oder wird die Fortsetzung der Genossenschaft nach § 117 beschlossen, ist der Niederschrift außerdem ein Verzeichnis der erschienenen oder ...
§ 118 GenG Kündigung bei Fortsetzung der Genossenschaft (vom 18.08.2006)
... Wird die Fortsetzung der Genossenschaft nach § 117 beschlossen, kann kündigen 1. jedes in der Generalversammlung erschienene ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Genossenschaftsregisterverordnung (GenRegV)
neugefasst durch B. v. 16.10.2006 BGBl. I S. 2268; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338
§ 6 GenRegV Form der Anmeldung (vom 01.09.2009)
... und der Fortsetzung einer Genossenschaft in den Fällen der §§ 78, 79, 79a, 117 des Gesetzes; 7. die Anmeldung der Umwandlung unter Beteiligung einer Genossenschaft ...

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Artikel 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 209 VAG Nachschüsse und Umlagen im Insolvenzverfahren
... 114 Absatz 2 und die §§ 115, 115a, 115c und 115d Absatz 1 sowie die §§ 115e bis 118 des Genossenschaftsgesetzes ...

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Anlage 1 EGSCE (zu Artikel 3 Abs. 2)
...  § 115e Eigenverwaltung § 116 Insolvenzplan § 117 Fortsetzung der Genossenschaft § 118 Kündigung bei Fortsetzung der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 3 EGSCE Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
... Gegenstandes des Unternehmens betrifft, oder wird die Fortsetzung der Genossenschaft nach § 117 beschlossen, ist der Niederschrift außerdem ein Verzeichnis der erschienenen oder ... Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglieder" ersetzt. 116. § 117 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „im ... Fortsetzung der Genossenschaft (1) Wird die Fortsetzung der Genossenschaft nach § 117 beschlossen, kann kündigen 1. jedes in der Generalversammlung erschienene ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
neugefasst durch B. v. 17.12.1992 BGBl. 1993 I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 353 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
§ 52 VAG Nachschüsse und Umlagen im Insolvenzverfahren
... und für das weitere Verfahren gelten entsprechend § 114 Abs. 2 und die §§ 115 bis 118 des ...


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