Zitierungen von § 148 GenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 148 GenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

SCE-Ausführungsgesetz (SCEAG)
Artikel 1 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 36 SCEAG Straf- und Bußgeldvorschriften (vom 01.03.2023)
... Die Strafvorschriften der §§ 147 bis 151a des Genossenschaftsgesetzes, des § 15a Absatz 4 bis 6 der Insolvenzordnung, des ...

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Anlage 1 EGSCE (zu Artikel 3 Abs. 2)
... (weggefallen) § 147 Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung § 148 Pflichtverletzung bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit § ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 3 EGSCE Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
... Satz 3 wird das Wort „Es" durch das Wort „Sie" ersetzt. 120. § 148 wird wie folgt gefasst: „§ 148 Pflichtverletzung bei Verlust, ... ersetzt. 120. § 148 wird wie folgt gefasst: „§ 148 Pflichtverletzung bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit (1) ...

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Artikel 19 MoMiG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung". b) Die Angabe zu § 148 wird wie folgt gefasst: „§ 148 Pflichtverletzung bei Verlust". ... b) Die Angabe zu § 148 wird wie folgt gefasst: „§ 148 Pflichtverletzung bei Verlust". 2. Dem § 24 Abs. 1 wird folgender Satz ... c) In Absatz 2 wird die Absatzbezeichnung „(2)" gestrichen. 5. § 148 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed