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Zitierungen von § 157 GenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 157 GenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Genossenschaftsregisterverordnung (GenRegV)
neugefasst durch B. v. 16.10.2006 BGBl. I S. 2268; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338
§ 6 GenRegV Form der Anmeldung (vom 01.09.2009)
... zum Genossenschaftsregister in öffentlich beglaubigter Form einzureichen sind (§ 157 des Gesetzes), gilt nur für die Anmeldungen, die in dem Gesetz als solche ausdrücklich ...

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 4 EGSCE Änderung der Verordnung über das Genossenschaftsregister
... zum Genossenschaftsregister in öffentlich beglaubigter Form einzureichen sind (§ 157 des Gesetzes), gilt nur für die Anmeldungen, die in dem Gesetz als solche ausdrücklich ...
Anlage 1 EGSCE (zu Artikel 3 Abs. 2)
... im Beitrittsgebiet § 156 Bekanntmachung von Eintragungen § 157 Anmeldungen zum Genossenschaftsregister § 158 Nichterscheinen eines ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 3 EHUG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... Der Absatz 3 wird Absatz 2. d) Absatz 4 wird aufgehoben. 13. In § 157 wird nach dem Wort „Liquidatoren" das Wort „elektronisch" eingefügt. ...

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 3 EGSCE Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
... ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe." 121. § 157 wird wie folgt gefasst: „§ 157 Anmeldungen zum Genossenschaftsregister ... oder Geldstrafe." 121. § 157 wird wie folgt gefasst: „§ 157 Anmeldungen zum Genossenschaftsregister Die in § 11 Abs. 1 geregelte Anmeldung ... Liquidatoren in öffentlich beglaubigter Form einzureichen." 122. Nach § 157 wird folgender § 158 eingefügt: „§ 158 Nichterscheinen eines ...

Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 15.07.2022 BGBl. I S. 1146
Artikel 7 DiRUG II Änderung des Genossenschaftsgesetzes
...  § 157 des Genossenschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2230), das zuletzt durch ...