Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 53a GenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53a GenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 171 GenG Übergangsvorschrift zur Einführung der vereinfachten Prüfung (vom 22.07.2017)
... § 53a ist erstmals auf die Prüfung für ein frühestens am 31. Dezember 2017 endendes ...
§ 175 GenG Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (vom 01.08.2022)
... § 53a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und § 89 Satz 3 in der ab dem 1. August 2022 geltenden Fassung sind erstmals auf ...
§ 176 GenG Übergangsvorschrift zum Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften (vom 17.04.2024)
... ab dem 17. April 2024 geltenden Fassung sind für die Einstufung als Kleinstgenossenschaft in § 53a Absatz 1 Satz 1 erstmals anzuwenden auf die Prüfung für ein frühestens am 31. Dezember 2024 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2434
Artikel 1 GenTraG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
...  b) Nach der Angabe zu § 53 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 53a Vereinfachte Prüfung; Verordnungsermächtigung". c) Die Angabe zu § ... Wörter „3 Millionen Euro" ersetzt. 17. Nach § 53 wird folgender § 53a eingefügt: „§ 53a Vereinfachte Prüfung; ... 17. Nach § 53 wird folgender § 53a eingefügt: „ § 53a Vereinfachte Prüfung; Verordnungsermächtigung (1) Bei ... 171 Übergangsvorschrift zur Einführung der vereinfachten Prüfung § 53a ist erstmals auf die Prüfung für ein frühestens am 31. Dezember 2017 endendes ...

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 934
Artikel 2 FiMaAnpG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... Publikums-AIF in der Rechtsform der Genossenschaft aufgelegt ist, auf die die §§ 53 bis 64c des Genossenschaftsgesetzes anzuwenden sind und in deren Satzung a) eine ...

Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 22 DiRUG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... 29 gilt entsprechend." 8. § 51 Absatz 5 Satz 3 wird aufgehoben. 9. § 53a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. ein Nachweis über die im Prüfungszeitraum ... 175 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie § 53a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und § 89 Satz 3 in der ab dem 1. August 2022 geltenden Fassung sind erstmals auf ...

Zweites Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
Artikel 4 2. DWDGÄndG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... ab dem 17. April 2024 geltenden Fassung sind für die Einstufung als Kleinstgenossenschaft in § 53a Absatz 1 Satz 1 erstmals anzuwenden auf die Prüfung für ein frühestens am 31. Dezember 2024 ...