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Zitierungen von § 43b GenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43b GenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 46 GenG Form und Frist der Einberufung (vom 27.07.2022)
... bekannt zu machen: 1. die Tagesordnung, 2. die Form der Versammlung nach § 43b Absatz 1 , 3. im Fall von § 43b Absatz 1 Nummer 4 zusätzlich die Form der ... 2. die Form der Versammlung nach § 43b Absatz 1, 3. im Fall von § 43b Absatz 1 Nummer 4 zusätzlich die Form der Erörterungsphase und 4. im Fall von § 43b Absatz ... Absatz 1 Nummer 4 zusätzlich die Form der Erörterungsphase und 4. im Fall von § 43b Absatz 1 Nummer 2 bis 4 die erforderlichen Angaben zur Nutzung der schriftlichen oder elektronischen Kommunikation. ...
§ 47 GenG Niederschrift (vom 27.07.2022)
... Sie soll den Ort und den Tag der Versammlung, die Form der Versammlung nach § 43b Absatz 1 und im Fall von § 43b Absatz 1 Nummer 4 zusätzlich die Form der Erörterungsphase, ... Ort und den Tag der Versammlung, die Form der Versammlung nach § 43b Absatz 1 und im Fall von § 43b Absatz 1 Nummer 4 zusätzlich die Form der Erörterungsphase, den Namen des Vorsitzenden sowie Art und ... des Vorsitzenden über die Beschlussfassung enthalten. Bei Versammlungen nach § 43b Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 4 Buchstabe a ist als Ort der Versammlung der Sitz der Genossenschaft anzugeben. Im Fall von ... der Versammlung der Sitz der Genossenschaft anzugeben. Im Fall von Versammlungen nach § 43b Absatz 1 Nummer 2 bis 4 ist der Niederschrift ein Verzeichnis der Mitglieder beizufügen, die an der Beschlussfassung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 6 VirHVEG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... wird nach der Angabe zu § 43a folgende Angabe eingefügt: „ § 43b Formen der Generalversammlung". 2. § 43 Absatz 7 wird aufgehoben.  ... 2. § 43 Absatz 7 wird aufgehoben. 3. Nach § 43a wird folgender § 43b eingefügt: „§ 43b Formen der Generalversammlung (1) Die ... 3. Nach § 43a wird folgender § 43b eingefügt: „ § 43b Formen der Generalversammlung (1) Die Generalversammlung muss in einer der folgenden ... bekannt zu machen: 1. die Tagesordnung, 2. die Form der Versammlung nach § 43b Absatz 1 , 3. im Fall von § 43b Absatz 1 Nummer 4 zusätzlich die Form der ... 2. die Form der Versammlung nach § 43b Absatz 1, 3. im Fall von § 43b Absatz 1 Nummer 4 zusätzlich die Form der Erörterungsphase und 4. im Fall von § 43b ... 1 Nummer 4 zusätzlich die Form der Erörterungsphase und 4. im Fall von § 43b Absatz 1 Nummer 2 bis 4 die erforderlichen Angaben zur Nutzung der schriftlichen oder elektronischen ... „Tag der Versammlung," die Wörter „die Form der Versammlung nach § 43b Absatz 1 und im Fall von § 43b Absatz 1 Nummer 4 zusätzlich die Form der ... die Wörter „die Form der Versammlung nach § 43b Absatz 1 und im Fall von § 43b Absatz 1 Nummer 4 zusätzlich die Form der Erörterungsphase," eingefügt. b) Die ... b) Die folgenden Sätze werden angefügt: „Bei Versammlungen nach § 43b Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 4 Buchstabe a ist als Ort der Versammlung der Sitz der Genossenschaft anzugeben. Im Fall von Versammlungen nach ... ist als Ort der Versammlung der Sitz der Genossenschaft anzugeben. Im Fall von Versammlungen nach § 43b Absatz 1 Nummer 2 bis 4 ist der Niederschrift ein Verzeichnis der Mitglieder beizufügen, die an der Beschlussfassung ...