Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, deren Dienstverhältnis bis zum 31. Dezember 2017 nach §
45a des
Soldatengesetzes umgewandelt wird, erhalten bei Beendigung des Dienstverhältnisses als Soldatin auf Zeit oder als Soldat auf Zeit einen einmaligen Ausgleich in Höhe von 10.000 Euro für jedes vollendete Jahr der Wehrdienstzeit, höchstens für 20 Jahre Wehrdienstzeit. Die nach der Umwandlung verbleibende Wehrdienstzeit als Soldatin auf Zeit oder als Soldat auf Zeit darf die Zeit nicht überschreiten, die ihr oder ihm nach §
5 Absatz 5 des
Soldatenversorgungsgesetzes in der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung für die Freistellung vom militärischen Dienst zusteht.
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414