Artikel 13 - Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)

Artikel 13 Änderung der Wehrdisziplinarordnung


Artikel 13 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. Juli 2012 WDO § 22, § 42, § 58

Die Wehrdisziplinarordnung vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 22 wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Gegen Soldaten in einem Wehrdienstverhältnis nach dem Reservistinnen- und Reservistengesetz kann außerhalb einer Aktivierung nach § 8 des Reservistinnen- und Reservistengesetzes oder einer Zuziehung nach § 9 des Reservistinnen- und Reservistengesetzes nur ein Verweis verhängt werden."

2.
§ 42 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 4 Satz 3 werden die Wörter „einer der in § 22 der Wehrbeschwerdeordnung genannten Disziplinarvorgesetzten" durch die Wörter „der Generalinspekteur der Bundeswehr" ersetzt.

b)
In Nummer 5 Satz 2 werden die Wörter „der in § 22 der Wehrbeschwerdeordnung genannten Disziplinarvorgesetzten" durch die Wörter „des Generalinspekteurs der Bundeswehr" ersetzt.

3.
§ 58 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden nach dem Wort „Disziplinarmaßnahmen" die Wörter „gegen Soldaten in einem Wehrdienstverhältnis nach dem Reservistinnen- und Reservistengesetz," eingefügt.

b)
Folgender Satz wird angefügt:

„Für Soldaten im Ruhestand und frühere Soldaten, die als Soldaten im Ruhestand gelten (§ 1 Absatz 3), die in ein Wehrdienstverhältnis nach dem Reservistinnen- und Reservistengesetz berufen werden, bleibt Absatz 2 Satz 1 unberührt."

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Zitierungen von Artikel 13 BwRefBeglG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 BwRefBeglG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BwRefBeglG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3386
Artikel 7 AltGGEG Änderung der Wehrdisziplinarordnung
... Wehrdisziplinarordnung vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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