Artikel 18 - Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)

Artikel 18 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Artikel 14 Nummer 13 und 19 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft.

(2a) Die Artikel 3a und 14 Nummer 19a treten am 1. Dezember 2012 in Kraft.

(3) Artikel 7 Nummer 2 und 3 tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. Juli 2012.



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