Auf oder Leiters des Entscheidungen der Leiterin des zentralen Vollstreckungsgerichts nach §
882h Absatz 1 der
Zivilprozessordnung nach dieser Verordnung sind die §§
23 bis 30 des
Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz anzuwenden.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Die Bundesministerin der Justiz
In Vertretung B. Grundmann