Eingangsformel - Verordnung zur Änderung immissionsschutzrechtlicher Vorschriften für Verbrennungsmotoren (BImSchV28uaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 33 Absatz 1 Nummer 1 und 4, des § 37 und des § 48a Absatz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), von denen § 37 und § 48a Absatz 3 durch Artikel 1 Nummer 4 und 6 des Gesetzes vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1728) geändert worden sind, und soweit § 33 Absatz 1 Nummer 4 betroffen ist in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821), verordnet die Bundesregierung, im Fall des § 33 Absatz 1 Nummer 1 und 4 nach Anhörung der beteiligten Kreise:

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*)
Artikel 1 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/88/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinie 97/68/EG hinsichtlich der Vorschriften für gemäß dem Flexibilitätssystem in Verkehr gebrachte Motoren (ABl. L 305 vom 23.11.2011, S. 1).



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