interne Verweise§ 4c KSpTG Verordnungsermächtigung (vom 28.11.2025) ... von der Pflicht zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens ausgenommenen Anlagen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 , b) Einzelheiten des in § 4a geregelten Planfeststellungsverfahrens sowie ...
§ 43 KSpTG Bußgeldvorschriften (vom 28.11.2025) ... vorsätzlich oder fahrlässig 1. ohne festgestellten oder genehmigten Plan nach § 4 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Absatz 5 eine Kohlendioxidleitung errichtet, betreibt oder ändert, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
G. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 282
Artikel 1 KSpGÄndG Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes ... Angabe ersetzt: „§ 2 Geltungsbereich". b) Die Angabe zu § 4 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 4 Planfeststellung und ... b) Die Angabe zu § 4 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 4 Planfeststellung und Plangenehmigung für Kohlendioxidleitungen § 4a ... erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Menschen oder die Umwelt haben kann." 6. § 4 wird durch die folgenden §§ 4 bis 4c ersetzt: „§ 4 ... auf Menschen oder die Umwelt haben kann." 6. § 4 wird durch die folgenden §§ 4 bis 4c ersetzt: „§ 4 Planfeststellung und Plangenehmigung für ... 6. § 4 wird durch die folgenden §§ 4 bis 4c ersetzt: „ § 4 Planfeststellung und Plangenehmigung für Kohlendioxidleitungen (1) Die ... von der Pflicht zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens ausgenommenen Anlagen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 , b) Einzelheiten des in § 4a geregelten Planfeststellungsverfahrens sowie ... worden ist, geschützten Meeresgebiet. Bei der Entscheidung ist im Rahmen der Abwägung § 4 Absatz 1 Satz 5 entsprechend anzuwenden. (1a) Die Behörde wirkt darauf hin, dass der Träger ... für die Errichtung, den Betrieb oder die Änderung von Kohlendioxidleitungen nach § 4 , 2. Vorhaben zur Untersuchung des Untergrundes auf seine Eignung zur Errichtung von ... folgende Nummer 1 ersetzt: „1. ohne festgestellten oder genehmigten Plan nach § 4 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Absatz 5 eine Kohlendioxidleitung errichtet, betreibt oder ... betreibt oder ändert,". bb) In Nummer 2 Buchstabe a wird die Angabe „ § 4 Absatz 4" durch die Angabe „§ 4a Absatz 4" ersetzt. cc) Nach ... 4 und 5 werden zu den Absätzen 3 und 4. 32. In § 46 wird die Angabe „ § 4 Absatz 1 Satz 5 und § 11 Absatz 1 Satz 5" durch die Angabe „§ 4 Absatz 2 Satz 3 und § 11 ... Angabe „§ 4 Absatz 1 Satz 5 und § 11 Absatz 1 Satz 5" durch die Angabe „ § 4 Absatz 2 Satz 3 und § 11 Absatz 1a Satz 3" ersetzt. 33. Anlage 1 wird wie folgt ...
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
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