interne Verweise§ 38 KSpTG Anwendung von Vorschriften (vom 28.11.2025) ... 4 Satz 3 und § 31 sowie beim Erlass von Rechtsverordnungen nach den §§ 25, 26, 32 und 33 sind die Belange der Forschung zu berücksichtigen. § 17 Absatz 5 gilt ...
§ 43 KSpTG Bußgeldvorschriften (vom 28.11.2025) ... nach § 30 Absatz 2 Satz 1 oder 5, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder 3 , zuwiderhandelt, 16b. entgegen § 30 Absatz 3 Satz 3, auch in Verbindung mit einer ... 16b. entgegen § 30 Absatz 3 Satz 3, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Absatz 1 Nummer 5 , einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringt, ... 16c. entgegen § 30 Absatz 4 Satz 3, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Absatz 1 Nummer 5 , einen Geldbetrag nicht oder nicht rechtzeitig ersetzt, 16d. entgegen § 33 Absatz ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
G. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 282
Artikel 1 KSpGÄndG Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes ... und Nachsorgekonzepts nach § 17 Absatz 2 Satz 2 näher zu bestimmen." 21. § 32 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „Bundesministerium ... nach § 30 Absatz 2 Satz 1 oder 5, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder 3 , zuwiderhandelt, 16b. entgegen § 30 Absatz 3 Satz 3, auch in Verbindung mit ... 16b. entgegen § 30 Absatz 3 Satz 3, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Absatz 1 Nummer 5 , einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringt, ... 16c. entgegen § 30 Absatz 4 Satz 3, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Absatz 1 Nummer 5 , einen Geldbetrag nicht oder nicht rechtzeitig ersetzt, 16d. entgegen § 33 ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10273/v177391.htm