interne Verweise§ 34 KSpTG Befugnisse der Bundesnetzagentur; Verordnungsermächtigung (vom 08.09.2015) ... und Kohlendioxidspeichern verpflichten, ein Verhalten abzustellen, das den Bestimmungen der §§ 33 bis 35 sowie den auf Grund der §§ 33 und 34 erlassenen Rechtsverordnungen entgegensteht. ... ein Verhalten abzustellen, das den Bestimmungen der §§ 33 bis 35 sowie den auf Grund der §§ 33 und 34 erlassenen Rechtsverordnungen entgegensteht. Kommt ein Betreiber von ... Betreiber von Kohlendioxidleitungsnetzen und Kohlendioxidspeichern seinen Verpflichtungen nach den §§ 33 bis 35 oder nach den auf Grund der §§ 33 und 34 erlassenen Rechtsverordnungen nicht ... seinen Verpflichtungen nach den §§ 33 bis 35 oder nach den auf Grund der §§ 33 und 34 erlassenen Rechtsverordnungen nicht nach, so kann die Bundesnetzagentur Maßnahmen zur ... Entscheidungen über die Bedingungen für den Anschluss und den Zugang auf Grund der nach § 33 Absatz 4 erlassenen Rechtsverordnungen durch Festlegung gegenüber einem Betreiber oder einer Gruppe ...
§ 38 KSpTG Anwendung von Vorschriften (vom 28.11.2025) ... Satz 3 und § 31 sowie beim Erlass von Rechtsverordnungen nach den §§ 25, 26, 32 und 33 sind die Belange der Forschung zu berücksichtigen. § 17 Absatz 5 gilt mit der ...
§ 43 KSpTG Bußgeldvorschriften (vom 28.11.2025) ... Absatz 1 Nummer 5, einen Geldbetrag nicht oder nicht rechtzeitig ersetzt, 16d. entgegen § 33 Absatz 5 Satz 1 , auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Satz 3 Nummer 1, einen dort genannten ... Rechtsverordnung nach a) § 4c Nummer 3, 4, 5 Buchstabe c, Nummer 6 oder 7 oder § 33 Absatz 4 , b) § 4c Nummer 5 Buchstabe a oder b, Nummer 8, 9 oder 10 oder c) ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
G. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 282
Artikel 1 KSpGÄndG Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes ... Anforderungen an das Verfahren; Verordnungsermächtigungen". d) Die Angabe zu § 33 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 33 Anschluss und Zugang; ... d) Die Angabe zu § 33 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 33 Anschluss und Zugang; Verordnungsermächtigungen". e) Nach der Angabe zu ... für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit" ersetzt. 22. § 33 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird durch die folgende ... a) Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt: „ § 33 Anschluss und Zugang; Verordnungsermächtigungen". b) In Absatz 1 Satz 2 wird ... 1 Nummer 5, einen Geldbetrag nicht oder nicht rechtzeitig ersetzt, 16d. entgegen § 33 Absatz 5 Satz 1 , auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Satz 3 Nummer 1, einen dort genannten ... Rechtsverordnung nach a) § 4c Nummer 3, 4, 5 Buchstabe c, Nummer 6 oder 7 oder § 33 Absatz 4 , b) § 4c Nummer 5 Buchstabe a oder b, Nummer 8, 9 oder 10 oder ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
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