interne Verweise§ 39 KSpTG Zuständige Behörden (vom 28.11.2025) ... entsprechend. (2) Vor Entscheidungen nach den §§ 7, 13, 17 und 37 hat die zuständige Behörde der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, ... Forschungsspeichern zu entscheiden ist, bleibt bei Entscheidungen nach den §§ 7, 13 und 37 für Kohlendioxidspeicher § 21 des Standortauswahlgesetzes vom 5. Mai 2017 (BGBl. I S. ...
§ 43 KSpTG Bußgeldvorschriften (vom 28.11.2025) ... einen dort genannten Anschluss oder Zugang nicht verweigert, 17. ohne Genehmigung nach § 37 Absatz 1 Satz 1 a) einen Forschungsspeicher errichtet, betreibt oder wesentlich ändert oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
G. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 282
Artikel 1 KSpGÄndG Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes ... Absatz 2 ersetzt: „(2) Vor Entscheidungen nach den §§ 7, 13, 17 und 37 hat die zuständige Behörde der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, ... Forschungsspeichern zu entscheiden ist, bleibt bei Entscheidungen nach den §§ 7, 13 und 37 für Kohlendioxidspeicher § 21 des Standortauswahlgesetzes vom 5. Mai 2017 (BGBl. I S. ... die Errichtung, den Betrieb oder die wesentliche Änderung eines Forschungsspeichers nach § 37 . Satz 1 findet auch Anwendung auf Streitigkeiten über Zulassungen des vorzeitigen ...
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