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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien (SolarFördÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2012 EEAV § 3

§ 3 Absatz 4 Satz 4 Nummer 3 der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung vom 22. Februar 2010 (BGBl. I S. 134), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Buchstabe a werden die Wörter „nach § 33 Absatz 1 Nummer 1 bis 3" durch die Wörter „nach § 32 Absatz 2 Nummer 1 bis 3" und wird das Komma am Ende durch die Wörter „in der am 31. März 2012 geltenden Fassung," ersetzt.

2.
In Buchstabe b werden die Wörter „§ 32 und § 33 Absatz 1 Nummer 4" durch die Wörter „§ 32 Absatz 1 und 2 Nummer 4" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 SolarFördÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SolarFördÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung
V. v. 19.02.2013 BGBl. I S. 310
Artikel 1 2. AusglMechAVÄndV
... vom 22. Februar 2010 (BGBl. I S. 134), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. August 2012 (BGBl. I S. 1754) geändert worden ist, wird wie folgt ...