Vierte Verordnung zur Änderung der Kommunalträger-Zulassungsverordnung (4. KomtrZVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.08.2012 BGBl. I S. 1768 (Nr. 38); Geltung ab 01.01.2013
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 6a Absatz 7 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2013 KomtrZV Anlage

In der Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 24. September 2004 (BGBl. I S. 2349), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. September 2011 (BGBl. I S. 1830) geändert worden ist, wird die Anlage wie folgt geändert:

1.
Die Aufzählung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird wie folgt gefasst:

„1.
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte für das durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 14. April 2011 (BGBl. I S. 645) zugelassene Gebiet des Landkreises Mecklenburg-Strelitz,

2.
Landkreis Vorpommern-Rügen;".

2.
In Nummer 15 für das Land Niedersachsen wird das Wort „Soltau-Fallingbostel" durch das Wort „Heidekreis" ersetzt.

3.
Die Nummer 6 für das Land Sachsen wird aufgehoben.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

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Schlussformel



Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Ursula von der Leyen



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