Artikel 1 - Verordnung zur Neuordnung der Bezirkspersonalräte bei militärischen Dienststellen (SKBPRVEV k.a.Abk.)

V. v. 21.08.2012 BGBl. I S. 1804 (Nr. 39); Geltung ab 31.08.2012, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Bildung von Bezirkspersonalräten bei militärischen Dienststellen


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. August 2012 MilBezPersRatV § 1

§ 1 Nummer 4, 5 und 11 der Verordnung über die Bildung von Bezirkspersonalräten bei militärischen Dienststellen vom 8. Februar 1991 (BGBl. I S. 424), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. August 2001 (BGBl. I S. 2289) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Neuordnung der Bezirkspersonalräte bei militärischen Dienststellen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 SKBPRVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SKBPRVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 SKBPRVEV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... militärischen Dienststellen vom 8. Februar 1991 (BGBl. I S. 424), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, außer ...


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