Eingangsformel - Luftverkehrsteuer-Durchführungsverordnung (LuftVStDV)

V. v. 22.08.2012 BGBl. I S. 1812 (Nr. 39); zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960
Geltung ab 01.09.2012; FNA: 611-19-2 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Eingangsformel



Es verordnen

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das Bundesministerium der Finanzen auf Grund des § 18 Absatz 1 Nummer 3 und 4 sowie Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 6 und 8,

-
das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern auf Grund des § 18 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7 sowie

-
das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Grund des § 18 Absatz 2 Nummer 1

des Luftverkehrsteuergesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1885):



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