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Artikel 1 - Nachtragshaushaltsgesetz 2012 (NHG 2012 k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 1. Januar 2012 HG 2012 § 1, § 2

Das Haushaltsgesetz 2012 vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2938) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 1 wird die Angabe „306.200.000.000" durch die Angabe „312.700.000.000" ersetzt.

2.
In § 2 Absatz 1 wird die Angabe „26.100.000.000" durch die Angabe „32.100.000.000" ersetzt.

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