Artikel 2 - Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (ESMVG k.a.Abk.)

Artikel 2


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. September 2012 EUZBBG § 3, § 5

Das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 311, 1780), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. September 2009 (BGBl. I S. 3026) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
Am Ende des Absatzes 1 Satz 1 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und werden folgende Nummern 15 und 16 angefügt:

„15.
Entwürfe zu völkerrechtlichen Verträgen und sonstigen Vereinbarungen, wenn sie in einem Ergänzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union stehen,

16.
Beratungsgegenstände, Vorschläge und Initiativen, die im Rahmen des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalvertrag) und sonstiger, die Wirtschafts- und Währungsunion betreffenden völkerrechtlichen Verträge und Vereinbarungen behandelt werden."

b)
Es wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Unterrichtungspflichten nach diesem Gesetz gelten insbesondere auch für die Eurogruppe, Eurogipfel und Treffen der Mitgliedstaaten im Rahmen von Absatz 1 Nummer 15 und 16 sowie für alle diese jeweils vorbereitenden Arbeitsgruppen und Ausschüsse."

2.
§ 5 wird wie folgt geändert:

In Absatz 4 werden die Wörter „der Eurogruppe," und „sowie des Wirtschafts- und Finanzausschusses" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ESMVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ESMVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 2170
§ 12 EUZBBG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 311, 1780), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. September 2012 (BGBl. 2012 II S. 1006) geändert worden ist, außer ...


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