Anlage 2 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2013 (AELV 2013)

V. v. 15.10.2012 BGBl. I S. 2142 (Nr. 48)
Geltung ab 19.10.2012; FNA: 8251-10-1-19 Landwirte

Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
bis 25.000 0,5021
26.000 0,5168
27.000 0,5292
28.000 0,5397
29.000 0,5484
30.000 0,5557
31.000 0,5616
32.000 0,5665
33.000 0,5703
34.000 0,5734
35.000 0,5757
36.000 0,5774
37.000 0,5785
38.000 0,5791
39.000 0,5793
40.000 0,5791
41.000 0,5786
42.000 0,5778
43.000 0,5767
44.000 0,5754
45.000 0,5739
46.000 0,5722
47.000 0,5704


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Zitierungen von Anlage 2 AELV 2013

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AELV 2013 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2013 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2013
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 2 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Unternehmen mit einem ... Wirtschaftswert ermittelte Beziehungswert. Der Beziehungswert für einen in den Anlagen 1 und 2 nicht aufgeführten und nicht unter Absatz 3 fallenden Wirtschaftswert ist zu ermitteln, ...


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