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Änderung § 28 KapMuG vom 23.10.2020

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 28 KapMuG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.10.2020 geltenden Fassung
§ 28 KapMuG n.F. (neue Fassung)
in der am 23.10.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2186
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

§ 28 Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Dieses Gesetz tritt am 1. November 2020 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.

 (keine frühere Fassung vorhanden)