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Änderung § 28 KapMuG vom 13.10.2023

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§ 28 KapMuG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 13.10.2023 geltenden Fassung
§ 28 KapMuG n.F. (neue Fassung)
in der am 13.10.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 7 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

§ 28 Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. August 2024 außer Kraft.

(heute geltende Fassung) 

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