Artikel 1 - Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (KapMuGRG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten


Artikel 1 ändert mWv. 1. November 2012 KapMuG

(gesamter Text siehe Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)



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