Die
EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vom
3. Februar 2011 (BGBl. I S. 126), die durch Artikel
27 des Gesetzes vom
8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Angabe zum Kapitel 6 werden die Wörter „und Akkreditierung" gestrichen.
- b)
- Die Angabe zu § 35 wird wie folgt gefasst:
„§ 35 (aufgehoben)".
- 2.
- § 16 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 2 wird die Angabe „nach § 35" gestrichen.
- b)
- In Satz 3 Nummer 2 werden die Wörter „das Kraftfahrt-Bundesamt nach § 35" durch die Wörter „die Akkreditierungsstelle" ersetzt.
- 3.
- § 21 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 2 wird die Angabe „nach § 35" gestrichen.
- bb)
- In Satz 3 Nummer 2 werden die Wörter „das Kraftfahrt-Bundesamt nach § 35" durch die Wörter „die Akkreditierungsstelle" ersetzt.
- b)
- In Absatz 7 werden die Wörter „§ 4 Absatz 2 und 6" durch die Wörter „§ 4 Absatz 2 und 5" ersetzt.
- 4.
- In der Überschrift zum Kapitel 6 werden die Wörter „und Akkreditierung" gestrichen.
- 5.
- § 35 wird aufgehoben.
Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.03.2017 BGBl. I S. 522