Artikel 16 - Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)

Artikel 16 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe h und i, die Nummern 6, 9 Buchstabe c, die Nummern 17, 25, 26, 34 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Nummer 46 Buchstabe b, die Nummern 47, 48, 49, die Artikel 2, 14 und 15 treten am 1. Januar 2013 in Kraft.

(3) In Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d tritt § 18 Absatz 3a des Elften Buches Sozialgesetzbuch am 1. Juni 2013 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Oktober 2012.



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