Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben
§ 8 Kostenträgerwechsel
Tritt während der voll- oder teilstationären Behandlung ein Zuständigkeitswechsel des Kostenträgers ein, wird der gesamte Krankenhausfall mit dem Kostenträger abgerechnet, der am Tag der Aufnahme leistungspflichtig ist.
interne Verweise§ 11 PEPPV 2013 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung ... des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die §§ 1 bis 9 einschließlich der Anlagen zu dieser Verordnung treten am 1. Januar 2013 in Kraft und ... der Entgeltkatalog 2014 erst nach dem 1. Januar 2014 angewendet werden, sind die §§ 1 bis 9 einschließlich der Anlagen zu dieser Verordnung bis zum Inkrafttreten einer ...
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