Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben

§ 11 - Verordnung pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik 2013 (PEPPV 2013)

V. v. 19.11.2012 BGBl. I S. 2303 (Nr. 54)
Geltung ab 27.11.2012 bis 01.01.2014; FNA: 2126-9-18 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen

§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung


§ 11 ändert mWv. 1. Januar 2013 PEPPV 2013 mWv. 1. Januar 2014

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die §§ 1 bis 9 einschließlich der Anlagen zu dieser Verordnung treten am 1. Januar 2013 in Kraft und treten mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft. Kann der Entgeltkatalog 2014 erst nach dem 1. Januar 2014 angewendet werden, sind die §§ 1 bis 9 einschließlich der Anlagen zu dieser Verordnung bis zum Inkrafttreten einer Vereinbarung nach § 17d Absatz 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes entsprechend weiter anzuwenden.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 26. November 2012.



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