Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben

Anlage 2b - Verordnung pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik 2013 (PEPPV 2013)

V. v. 19.11.2012 BGBl. I S. 2303 (Nr. 54)
Geltung ab 27.11.2012 bis 01.01.2014; FNA: 2126-9-18 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen

Anlage 2b PEPP-Entgeltkatalog, PEPP-Version 2013, Unbewertete Entgelte bei teilstationärer Versorgung


Anlage 2b wird in 1 Vorschrift zitiert

(Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung)

Für die nachfolgend aufgeführten Leistungen sind krankenhausindividuelle Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 BPflV zu vereinbaren, soweit diese als Krankenhausleistung erbracht werden dürfen.

PEPPBezeichnung
12
Strukturkategorie Psychiatrie, teilstationär
TA16ZKrankheiten des Nervensystems, zerebrovaskuläre Krankheiten oder Thiaminmangel
TA17ZAndere psychosomatische Störungen
TA18ZUmschriebene Entwicklungsstörungen oder andere neuropsychiatrische Symptome
TA98ZNeuropsychiatrische Nebendiagnose ohne neuropsychiatrische Hauptdiagnose
TA99ZKeine neuropsychiatrische Neben- oder Hauptdiagnose
Strukturkategorie Kinder- und Jugendpsychiatrie, teilstationär
TK15ZOrganische Störungen, amnestisches Syndrom, Alzheimer-Krankheit oder sonstige degenera-
tive Krankheiten des Nervensystems
TK16ZKrankheiten des Nervensystems, zerebrovaskuläre Krankheiten oder Thiaminmangel
TK17ZAndere psychosomatische Störungen
TK18ZUmschriebene Entwicklungsstörungen oder andere neuropsychiatrische Symptome
TK98ZNeuropsychiatrische Nebendiagnose ohne neuropsychiatrische Hauptdiagnose
TK99ZKeine neuropsychiatrische Neben- oder Hauptdiagnose
Strukturkategorie Psychosomatik, teilstationär
TP98ZNeuropsychiatrische Nebendiagnose ohne neuropsychiatrische Hauptdiagnose
TP99ZKeine neuropsychiatrische Neben- oder Hauptdiagnose


Anzeige


 

Zitierungen von Anlage 2b PEPPV 2013

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2b PEPPV 2013 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PEPPV 2013 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 PEPPV 2013 Sonstige Entgelte
... die unbewerteten Entgelte der Anlagen 1b und 2b gilt § 15 Absatz 1 Satz 3 der Bundespflegesatzverordnung entsprechend. Können für ... Berechnungstag 250 Euro abzurechnen. Können für die Leistungen nach Anlage 2b auf Grund einer fehlenden Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2013 noch keine ... Berechnungstag 190 Euro abzurechnen. Wurden für Leistungen nach den Anlagen 1b und 2b im Jahr 2013 keine Entgelte vereinbart, sind im Einzelfall auf der Grundlage von § 8 Absatz 1 ...