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§ 6 - Bundespflegesatzverordnung (BPflV)

Artikel 1 V. v. 26.09.1994 BGBl. I S. 2750; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2793
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 2126-9-13-2 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 6 Vereinbarung sonstiger Entgelte



(1) Für Leistungen, die mit den nach § 17d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes auf Bundesebene bewerteten Entgelten noch nicht sachgerecht vergütet werden können, vereinbaren die Vertragsparteien nach § 11 tages-, fall- oder zeitraumbezogene Entgelte, sofern die Leistungen nach Feststellung der Vertragsparteien nach § 9 oder in einer Verordnung nach § 17d Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes von der Anwendung der auf Bundesebene bewerteten Entgelte ausgenommen sind.

(2) 1Für regionale oder strukturelle Besonderheiten in der Leistungserbringung, die nicht bereits mit den Entgelten nach § 7 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und 5 sachgerecht vergütet werden, vereinbaren die Vertragsparteien nach § 11 tages-, fall- oder zeitraumbezogene Entgelte oder ergänzende Zuschläge; hierzu hat das Krankenhaus die Besonderheiten und die damit verbundenen Zusatzkosten darzulegen. 2Nach der Vereinbarung eines Entgelts für eine regionale oder strukturelle Besonderheit in der Leistungserbringung haben die an der Vereinbarung beteiligten gesetzlichen Krankenkassen Art und Höhe des Entgelts an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus zu melden; dabei haben sie auch die der Vereinbarung zugrunde liegenden Kalkulationsunterlagen und die vom Krankenhaus vorzulegende Darlegung der Besonderheit zu übermitteln.

(3) 1Die Entgelte nach den Absätzen 1 und 2 sind sachgerecht zu kalkulieren. 2Das Krankenhaus hat die Empfehlungen nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 zu beachten und den anderen Vertragsparteien nach § 11 entsprechende Kalkulationsunterlagen vorzulegen. 3In eng begrenzten Ausnahmefällen vereinbaren die Vertragsparteien Zusatzentgelte.

(4) 1Für die Vergütung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die mit den nach § 17d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes auf Bundesebene bewerteten Entgelten noch nicht sachgerecht vergütet werden können und nicht gemäß § 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch von der Finanzierung ausgeschlossen worden sind, sollen die Vertragsparteien nach § 11 erstmals für das Kalenderjahr 2020 zeitlich befristete Entgelte außerhalb des Gesamtbetrags nach § 3 Absatz 3 vereinbaren. 2Für die Einzelheiten des Verfahrens ist § 6 Absatz 2 Satz 2 bis 10 des Krankenhausentgeltgesetzes entsprechend anzuwenden.

(5) Werden krankenhausindividuelle Entgelte nach Absatz 1, Absatz 2 oder Absatz 3 Satz 3 vereinbart, so ist für diese Entgelte im Rahmen des Gesamtbetrags nach § 3 Absatz 2 oder Absatz 3 eine Erlössumme zu bilden.





 

Frühere Fassungen von § 6 BPflV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.07.2021Artikel 14 Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
vom 11.07.2021 BGBl. I S. 2754
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 2 Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)
vom 19.12.2016 BGBl. I S. 2986
aktuell vorher 25.07.2014Artikel 16b GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG)
vom 21.07.2014 BGBl. I S. 1133
aktuell vorher 01.01.2013Artikel 2 Psych-Entgeltgesetz (PsychEntgG)
vom 21.07.2012 BGBl. I S. 1613
aktuell vorher 22.09.2010 (31.12.2010)Artikel 10 GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG)
vom 22.12.2010 BGBl. I S. 2309
aktuell vorher 30.07.2010Artikel 3 Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
vom 24.07.2010 BGBl. I S. 983
aktuell vorher 25.03.2009Artikel 4 Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)
vom 17.03.2009 BGBl. I S. 534
aktuell vorher 01.04.2007Artikel 20 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
vom 26.03.2007 BGBl. I S. 378
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 2 Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG)
vom 22.12.2006 BGBl. I S. 3439
aktuellvor 01.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 6 BPflV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BPflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPflV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BPflV Vereinbarung eines Gesamtbetrags (vom 20.07.2021)
... bis zum Jahr 2019 ist für ein Krankenhaus ein Gesamtbetrag in entsprechender Anwendung des § 6 Absatz 1 der Bundespflegesatzverordnung in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung zu vereinbaren; ab dem 1. Januar 2017 bildet der ...
§ 4 BPflV Leistungsbezogener Vergleich (vom 17.07.2020)
...  2. die regionalen oder strukturellen Besonderheiten in der Leistungserbringung nach § 6 Absatz 2 , 3. die vereinbarten Entgelte sowie 4. die personelle Ausstattung für ... 2. die regionalen oder strukturellen Besonderheiten in der Leistungserbringung nach § 6 Absatz 2 sowie 3. der Umfang der personellen Ausstattung. Die Ergebnisse ...
§ 7 BPflV Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen (vom 20.10.2020)
... für Leistungen, die noch nicht von den auf Bundesebene vereinbarten Entgelten erfasst werden ( § 6 Absatz 1 oder Absatz 3 Satz 3 ), und für regionale oder strukturelle Besonderheiten in der Leistungserbringung (§ 6 ... 3 Satz 3), und für regionale oder strukturelle Besonderheiten in der Leistungserbringung ( § 6 Absatz 2 ), 5. Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die noch nicht in ... Behandlungsmethoden, die noch nicht in die Entgeltkataloge nach § 9 aufgenommen worden sind ( § 6 Absatz 4 ). Mit diesen Entgelten werden alle für die Versorgung der Patientinnen ...
§ 9 BPflV Vereinbarung auf Bundesebene (vom 29.12.2022)
... in der Leistungserbringung und von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, für die nach § 6 gesonderte Entgelte vereinbart werden können, 5. bis zum 31. Oktober jeden Jahres ...
§ 11 BPflV Vereinbarung für das einzelne Krankenhaus (vom 29.12.2022)
... Nach Maßgabe der §§ 3 bis 6 und unter Beachtung des Versorgungsauftrags des Krankenhauses nach § 8 Absatz 1 Satz 3 und 4 ...
§ 15 BPflV Laufzeit (vom 20.07.2021)
... vertreten ist. Die Sätze 1 bis 3 sind auch auf erstmalig vereinbarte Entgelte nach § 6 Absatz 4  ...
§ 18 BPflV Übergangsvorschriften (vom 01.01.2020)
... mit der Maßgabe anzuwenden, dass 1. anstelle der Veränderungsrate nach § 6 Absatz 1 Satz 3 ab dem Jahr 2013 der Veränderungswert nach § 9 Absatz 1 Nummer 5 der ... Fassung als maßgebliche Rate für den Anstieg des Gesamtbetrags gilt, 2. § 6 Absatz 2 zum 31. Dezember 2012 aufgehoben wird, 3. § 15 Absatz 1 Satz 1 letztmalig für ... die Jahre 2013 bis 2019 haben die Krankenhäuser, die eine Vereinbarung nach § 6 Absatz 4 in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung abschließen, den anderen Vertragsparteien nach ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Begrenzung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2003
Artikel 5 G. v. 23.12.2002 BGBl. I S. 4637, 4640; zuletzt geändert durch Artikel 1c G. v. 12.06.2003 BGBl. I S. 844
Gesetz GKVBegrG
... der bisherigen Fallpauschalen und Sonderentgelte und der BAT-Berichtigungsrate nach § 6 der Bundespflegesatzverordnung. Satz 1 gilt nicht für die Krankenhäuser, die auf der ...

Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)
Artikel 5 G. v. 23.04.2002 BGBl. I S. 1412, 1422; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 105
§ 18 KHEntgG Belegärzte (vom 01.01.2013)
... Satz 1 nicht oder noch nicht vereinbart wurden, werden gesonderte sonstige Entgelte nach § 6 oder nach § 6 der Bundespflegesatzverordnung vereinbart. (3) ... noch nicht vereinbart wurden, werden gesonderte sonstige Entgelte nach § 6 oder nach § 6 der Bundespflegesatzverordnung vereinbart. (3) Krankenhäuser mit ... Bei diesen Krankenhäusern ist bei der Vereinbarung sonstiger Entgelte nach § 6 oder nach § 6 der Bundespflegesatzverordnung die Vergütung des Belegarztes ... Krankenhäusern ist bei der Vereinbarung sonstiger Entgelte nach § 6 oder nach § 6 der Bundespflegesatzverordnung die Vergütung des Belegarztes ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 30.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 173
§ 137e SGB V Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (vom 20.07.2021)
... beziehende Vereinbarung nach § 6 Absatz 2 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes oder nach § 6 Absatz 4 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung nicht innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Beschlusses über die ...
§ 137h SGB V Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse (vom 26.05.2021)
... kann und eine Vereinbarung nach § 6 Absatz 2 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes oder nach § 6 Absatz 4 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Beschluss nach Absatz 1 Satz 4 zustande kommt, ist ihr ... dem Zeitpunkt der Anfrage nach § 6 Absatz 2 Satz 3 des Krankenhausentgeltgesetzes oder nach § 6 Absatz 4 Satz 2 der Bundespflegesatzverordnung in das Krankenhaus aufgenommen worden sind. Für die Abwicklung des ... kann und eine Vereinbarung nach § 6 Absatz 2 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes oder nach § 6 Absatz 4 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Beschluss nach Absatz 1 Satz 4 zustande kommt, ist ihr ... dem Zeitpunkt der Anfrage nach § 6 Absatz 2 Satz 3 des Krankenhausentgeltgesetzes oder nach § 6 Absatz 4 Satz 2 der Bundespflegesatzverordnung in das Krankenhaus aufgenommen worden sind. Für die Abwicklung des ... 2 ist eine Vereinbarung nach § 6 Absatz 2 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes oder nach § 6 Absatz 4 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung ausgeschlossen; der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet unverzüglich über eine ...

Gesetz zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen
G. v. 22.06.2005 BGBl. I S. 1720
Artikel 1 TelematikStruktG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... des Krankenhauses jeweils gesondert ausgewiesen; sie gehen nicht in den Gesamtbetrag nach § 6 der Bundespflegesatzverordnung oder das Erlösbudget nach § 4 des ...

GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Artikel 1 GMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Gesamtbeträge nach den §§ 3 und 4 des Krankenhausentgeltgesetzes oder nach § 6 der Bundespflegesatzverordnung sowie nicht in die entsprechenden Erlösausgleiche ein. Der ... die im Gesamtbetrag nach den §§ 3 und 4 des Krankenhausentgeltgesetzes oder dem § 6 der Bundespflegesatzverordnung enthaltenen Leistungen hinaus vereinbart werden."  ...
Artikel 14 GMG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
...  6 der Bundespflegesatzverordnung vom 26. September 1994 (BGBl. I S. 2750), die zuletzt durch Artikel ...
Artikel 15 GMG Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
... zu vereinbaren ist. Soweit für die Jahre 2003 und 2004 entsprechende Beträge nach § 6 Abs. 5 der Bundespflegesatzverordnung vereinbart wurden, sind diese aus dem Erlösbudget ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 24.07.2010 BGBl. I S. 983
Artikel 3 KVRuaÄndG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... § 6 Absatz 4 der Bundespflegesatzverordnung vom 26. September 1994 (BGBl. I S. 2750), die zuletzt ...

Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)
G. v. 19.12.2016 BGBl. I S. 2986
Artikel 2 PsychVVG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... die Wörter „mit der Maßgabe, dass anstelle der Veränderungsrate nach § 6 Absatz 1 Satz 3 der Bundespflegesatzverordnung in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung der ... 8" ersetzt. cc) In Satz 4 Nummer 2 werden die Wörter „nach § 6 Absatz 3" gestrichen. d) Nach Absatz 2 werden die folgenden Absätze 3 und 4 ... 2. die regionalen oder strukturellen Besonderheiten in der Leistungserbringung nach § 6 Absatz 2, 3. die vereinbarten Entgelte sowie 4. die Ergebnisse der ... 2. die regionalen oder strukturellen Besonderheiten in der Leistungserbringung nach § 6 Absatz 2 sowie 3. der Umfang der personellen Ausstattung. Die Ergebnisse ... die Vorklärung nach § 11 Absatz 5 genutzt werden können." 6. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Leistungen, die noch nicht von den auf Bundesebene vereinbarten Entgelten erfasst werden (§ 6 Absatz 1 oder Absatz 3 Satz 3), und für regionale oder strukturelle Besonderheiten in der ... 3), und für regionale oder strukturelle Besonderheiten in der Leistungserbringung (§ 6 Absatz 2),". b) In Nummer 5 wird die Angabe „(§ 6 Absatz 2)" ... (§ 6 Absatz 2),". b) In Nummer 5 wird die Angabe „(§ 6 Absatz 2)" durch die Angabe „(§ 6 Absatz 4)" ersetzt. 8. § 8 ... b) In Nummer 5 wird die Angabe „(§ 6 Absatz 2)" durch die Angabe „(§ 6 Absatz 4)" ersetzt. 8. § 8 wird wie folgt geändert: a) In ...

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754; 2022 BGBl. I S. 1025
Artikel 14 GVWG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... eingefügt. 2. § 5 Absatz 3 wird aufgehoben. 2a. In § 6 Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „bis 9" durch die Angabe „bis 10" ersetzt. 3. In ... „Die Sätze 1 bis 3 sind auch auf erstmalig vereinbarte Entgelte nach § 6 Absatz 4  ...

GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG)
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2309
Artikel 1 GKV-FinG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... 6 Absatz 3 des Krankenhausentgeltgesetzes für dieses Jahr sowie der Gesamtbetrag nach § 6 Absatz 1 der Bundespflegesatzverordnung für dieses Jahr und entsprechend das darin enthaltene ...
Artikel 10 GKV-FinG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
...  6 der Bundespflegesatzverordnung vom 26. September 1994 (BGBl. I S. 2750), die zuletzt durch Artikel ...

GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG)
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1133; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Artikel 16b GKV-FQWG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... wird die Angabe „2022" durch die Angabe „2024" ersetzt. 3. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „2017" ...

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Artikel 1 GKV-VSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... eine Vereinbarung nach § 6 Absatz 2 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes oder nach § 6 Absatz 2 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Beschluss ... der Anfrage nach § 6 Absatz 2 Satz 3 des Krankenhausentgeltgesetzes oder nach § 6 Absatz 2 Satz 2 der Bundespflegesatzverordnung in das Krankenhaus aufgenommen worden sind. ... eine Vereinbarung nach § 6 Absatz 2 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes oder nach § 6 Absatz 2 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Beschluss ... der Anfrage nach § 6 Absatz 2 Satz 3 des Krankenhausentgeltgesetzes oder nach § 6 Absatz 2 Satz 2 der Bundespflegesatzverordnung in das Krankenhaus aufgenommen worden sind. ... eine Vereinbarung nach § 6 Absatz 2 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes oder nach § 6 Absatz 2 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung ausgeschlossen; der Gemeinsame Bundesausschuss ...

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Artikel 1 GKV-WSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 18.12.2008)
... des Krankenhauses jeweils gesondert ausgewiesen; er geht nicht in den Gesamtbetrag nach § 6 der Bundespflegesatzverordnung oder das Erlösbudget nach § 4 des ...
Artikel 20 GKV-WSG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... Wörter „der Spitzenverband Bund der Krankenkassen" ersetzt. 1a. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 4 Nr. 5 wird das Wort ...

Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)
G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 534
Artikel 3 KHRG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... 6 Abs. 3 des Krankenhausentgeltgesetzes für das Jahr 2009 sowie der Gesamtbetrag nach § 6 Abs. 1 der Bundespflegesatzverordnung für das Jahr 2009 und entsprechend das darin enthaltene ...
Artikel 4 KHRG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... die Angabe „(§ 18 des Krankenhausentgeltgesetzes)" ersetzt. 2. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... wie folgt geändert: a) In dem bisherigen Wortlaut wird die Angabe „§ 6 Abs. 2 Satz 1" durch die Angabe „§ 6 Abs. 2 Satz 3" ersetzt. b) ... Wortlaut wird die Angabe „§ 6 Abs. 2 Satz 1" durch die Angabe „§ 6 Abs. 2 Satz 3" ersetzt. b) Folgender Satz wird angefügt:  ... gestrichen. 10. In § 19 Abs. 3 werden die Angabe „§ 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1" und das nachfolgende Komma gestrichen. 11. Dem § 21 Abs. ...

Psych-Entgeltgesetz (PsychEntgG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1613; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2016 BGBl. I S. 2986
Artikel 2 PsychEntgG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... 2017 bis 2021 § 5 Vereinbarung von Zu- und Abschlägen § 6 Vereinbarung sonstiger Entgelte Dritter Abschnitt Entgeltarten und Abrechnung ... Abschnitt Vergütung der Krankenhausleistungen". 5. Die §§ 3 bis 6 werden wie folgt gefasst: „§ 3 Vereinbarung eines Gesamtbetrags für ... zum Jahr 2016 ist für ein Krankenhaus ein Gesamtbetrag in entsprechender Anwendung des § 6 Absatz 1 der Bundespflegesatzverordnung in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung zu ... Fassung zu vereinbaren, mit der Maßgabe, dass anstelle der Veränderungsrate nach § 6 Absatz 1 Satz 3 der Bundespflegesatzverordnung in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung der ... 2. Erlöse für Entgelte nach § 7 Satz 1 Nummer 4 (Erlössumme nach § 6 Absatz 3). Der Gesamtbetrag und das Erlösbudget nach Satz 4 Nummer 1 sind um ... Erlöse aus Entgelten nach § 7 Satz 1 Nummer 1 und 2, soweit bisher nach § 6 Absatz 2 vergütete Leistungen in das Vergütungssystem nach § 17d des ... nach § 7 Satz 1 Nummer 3, b) Erlösen für Leistungen nach § 6 Absatz 1, c) Kosten für Leistungen, die im Vereinbarungszeitraum erstmals im ... 2 unter Beachtung des Vorzeichens addiert. Bei bisherigen besonderen Einrichtungen nach § 6 Absatz 1, die erstmals nach § 4 verhandeln, ist jeweils der nach Satz 2 für das ... werden. (8) Das nach Absatz 5 Satz 3 vereinbarte Erlösbudget und die nach § 6 Absatz 3 vereinbarte Erlössumme werden für die Ermittlung von Mehr- oder ... gilt § 17d Absatz 2 Satz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. § 6 Vereinbarung sonstiger Entgelte (1) Für Leistungen, die mit den nach § 17d ... 1 Satz 1 und 2 vereinbart, so ist für diese Entgelte in entsprechender Anwendung des § 6 Absatz 1 der Bundespflegesatzverordnung in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung eine ... zu bilden, mit der Maßgabe, dass anstelle der Veränderungsrate nach § 6 Absatz 1 Satz 3 der Bundespflegesatzverordnung in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung der ... den Vorgaben des § 4 Absatz 8 zu ermitteln und auszugleichen." 6. Nach § 6 wird folgende Überschrift eingefügt: „Dritter Abschnitt Entgeltarten ... Leistungen, die noch nicht von den auf Bundesebene vereinbarten Entgelten erfasst werden (§ 6 Absatz 1), 5. Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die noch ... die noch nicht in die Entgeltkataloge nach § 9 aufgenommen worden sind (§ 6 Absatz 2). Mit diesen Entgelten werden alle für die Versorgung der Patientinnen ... von Leistungen und neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, für die nach § 6 gesonderte Entgelte vereinbart werden können, 5. bis zum 31. Oktober jeden ... für das einzelne Krankenhaus (1) Nach Maßgabe der §§ 3 bis 6 und unter Beachtung des Versorgungsauftrags des Krankenhauses (§ 8 Absatz 1 Satz 3 und 4) ... der Maßgabe anzuwenden, dass 1. anstelle der Veränderungsrate nach § 6 Absatz 1 Satz 3 ab dem Jahr 2013 der Veränderungswert nach § 9 Absatz 1 Nummer 5 der ... als maßgebliche Rate für den Anstieg des Gesamtbetrags gilt, 2. § 6 Absatz 2 zum 31. Dezember 2012 aufgehoben wird und 3. § 15 Absatz 1 Satz 1 ... die Jahre 2013 bis 2016 haben die Krankenhäuser, die eine Vereinbarung nach § 6 Absatz 4 der Bundespflegesatzverordnung in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung ... Entgelte E2 Aufstellung der Zusatzentgelte E3 Aufstellung der nach § 6 krankenhausindividuell verhandelten Entgelte B Budgetermittlung B1 ...
Artikel 3 PsychEntgG Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
... 1 Satz 11 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vereinbart haben." 1. In § 6 Absatz 3 Satz 4 werden nach dem Wort „Bundespflegesatzverordnung" die Wörter ... Satz 1 nicht oder noch nicht vereinbart wurden, werden gesonderte sonstige Entgelte nach § 6 oder nach § 6 der Bundespflegesatzverordnung vereinbart." b) Absatz 3 wird ... noch nicht vereinbart wurden, werden gesonderte sonstige Entgelte nach § 6 oder nach § 6 der Bundespflegesatzverordnung vereinbart." b) Absatz 3 wird wie folgt ... bewerteten Entgelte" ersetzt. bb) In Satz 2 werden nach der Angabe „§ 6 " die Wörter „oder nach § 6 der Bundespflegesatzverordnung" ... In Satz 2 werden nach der Angabe „§ 6" die Wörter „oder nach § 6 der Bundespflegesatzverordnung" eingefügt. cc) Satz 3 wird aufgehoben. ...
Artikel 4 PsychEntgG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... In § 120 Absatz 1a Satz 5 werden die Wörter „sowie der Gesamtbetrag nach § 6 Absatz 1 der Bundespflegesatzverordnung für dieses Jahr und entsprechend das darin enthaltene ... 6 Absatz 2 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes" die Wörter „oder nach § 6 Absatz 2 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung" und nach den Wörtern „§ 13 ...

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
G. v. 06.05.2019 BGBl. I S. 646
Artikel 1 TSVG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 3 werden die Wörter „ § 6 Absatz 2 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung " durch die Wörter „§ 6 Absatz 4 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung" ... „§ 6 Absatz 2 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung" durch die Wörter „ § 6 Absatz 4 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung " ersetzt und werden die Wörter „des Gemeinsamen Bundesausschusses" ... Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 werden die Wörter „ § 6 Absatz 2 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung " durch die Wörter „§ 6 Absatz 4 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung" ... „§ 6 Absatz 2 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung" durch die Wörter „ § 6 Absatz 4 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung " ersetzt. bb) In Satz 3 werden die Wörter „§ 6 Absatz 2 Satz 2 ... Bundespflegesatzverordnung" ersetzt. bb) In Satz 3 werden die Wörter „ § 6 Absatz 2 Satz 2 der Bundespflegesatzverordnung " durch die Wörter „§ 6 Absatz 4 Satz 2 der Bundespflegesatzverordnung" ... „§ 6 Absatz 2 Satz 2 der Bundespflegesatzverordnung" durch die Wörter „ § 6 Absatz 4 Satz 2 der Bundespflegesatzverordnung " ersetzt. d) Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 ... erfolgt nicht" eingefügt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „ § 6 Absatz 2 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung " durch die Wörter „§ 6 Absatz 4 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung" ... „§ 6 Absatz 2 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung" durch die Wörter „ § 6 Absatz 4 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung " ersetzt. cc) In Satz 3 werden die Wörter „§ 6 Absatz 2 Satz 2 ... Bundespflegesatzverordnung" ersetzt. cc) In Satz 3 werden die Wörter „ § 6 Absatz 2 Satz 2 der Bundespflegesatzverordnung " durch die Wörter „§ 6 Absatz 4 Satz 2 der Bundespflegesatzverordnung" ... „§ 6 Absatz 2 Satz 2 der Bundespflegesatzverordnung" durch die Wörter „ § 6 Absatz 4 Satz 2 der Bundespflegesatzverordnung " ersetzt. dd) Satz 5 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:  ... 3" durch die Angabe „Nummer 2" ersetzt und werden die Wörter „ § 6 Absatz 2 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung " durch die Wörter „§ 6 Absatz 4 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung" ... „§ 6 Absatz 2 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung" durch die Wörter „ § 6 Absatz 4 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung " ersetzt. f) Absatz 6 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 ...

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG)
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3439
Artikel 2 VÄndG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 der Bundespflegesatzverordnung vom 26. September 1994 (BGBl. I S. 2750), die ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gesetz zur Begrenzung der Erlöse für stationäre Krankenhausleistungen im Jahr 1999
Artikel 7 G. v. 19.12.1998 BGBl. I S. 3853, 3858; aufgehoben durch Artikel 219 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
§ 1 KHBegrG Begrenzung von Erlössteigerungen
... Festlegungen des Versorgungsvertrags entsprechen. Folgekosten von Veränderungen nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 der Bundespflegesatzverordnung, die für das Jahr 1998 vereinbart oder ...

Kosten- und Leistungsnachweis-Verordnung (KLNV)
V. v. 10.01.1991 BGBl. I S. 60; aufgehoben durch Artikel 30 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
§ 2 KLNV Grundsätze
... Abs. 2, teilstationäre Pflegesätze nach § 5 Abs. 3 oder Sonderentgelte nach § 6 der Bundespflegesatzverordnung vereinbaren wollen, verwenden an Stelle des Kostennachweises (K) ...

Verordnung pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik 2013 (PEPPV 2013)
V. v. 19.11.2012 BGBl. I S. 2303
§ 5 PEPPV 2013 Zusatzentgelte
... bewerteten Entgelten nach den Anlagen 1a und 2a oder zu den Entgelten nach § 6 Absatz 1 der Bundespflegesatzverordnung können bundeseinheitliche Zusatzentgelte nach dem ... nach § 11 der Bundespflegesatzverordnung krankenhausindividuelle Zusatzentgelte nach § 6 Absatz 1 der Bundespflegesatzverordnung. Diese können zusätzlich zu den mit ... den mit Bewertungsrelationen bewerteten Entgelten nach den Anlagen 1a und 2a oder den nach § 6 Absatz 1 der Bundespflegesatzverordnung vereinbarten Entgelten abgerechnet werden. Für die ...
§ 6 PEPPV 2013 Teilstationäre Leistungen
... Krankenhausbehandlung teilstationäre Entgelte nach Anlage 2a oder Entgelte, die nach § 6 Absatz 1 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung krankenhausindividuell vereinbart worden sind, ...
§ 9 PEPPV 2013 Laufzeit der Entgelte
... in das Krankenhaus aufgenommen werden. (2) Bis zum Beginn der Laufzeit der nach § 6 Absatz 1 der Bundespflegesatzverordnung zu vereinbarenden Entgelte werden nach Maßgabe des ...
Anlage 1b PEPPV 2013 PEPP-Entgeltkatalog, PEPP-Version 2013, Unbewertete Entgelte bei vollstationärer Versorgung
Anlage 2b PEPPV 2013 PEPP-Entgeltkatalog, PEPP-Version 2013, Unbewertete Entgelte bei teilstationärer Versorgung
Anlage 4 PEPPV 2013 PEPP-Entgeltkatalog, PEPP-Version 2013, Zusatzentgelte-Katalog - unbewertete Entgelte