Artikel 2b - Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht (FinStabGEG k.a.Abk.)

Artikel 2b Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes


Artikel 2b wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2013 StFG § 8a

§ 8a Absatz 6 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982), das zuletzt durch Artikel 2a des Gesetzes vom 13. September 2012 (BGBl. I S. 1914) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 2b Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2b FinStabGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinStabGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz (3. FMStG)
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2777
Artikel 1 3. FMStG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982), das zuletzt durch Artikel 2b des Gesetzes vom 28. November 2012 (BGBl. I S. 2369) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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