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Artikel 6 - Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung (StGBuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes


Artikel 6 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juni 2013 RVG § 39, § 45, § 47

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 788), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 39 wie folgt gefasst:

„§ 39 Von Amts wegen beigeordneter Rechtsanwalt".

2.
§ 39 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„§ 39 Von Amts wegen beigeordneter Rechtsanwalt".

b)
Der Wortlaut wird Absatz 1.

c)
Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Der Rechtsanwalt, der nach § 109 Absatz 3 oder § 119a Absatz 6 des Strafvollzugsgesetzes einer Person beigeordnet ist, kann von dieser die Vergütung eines zum Verfahrensbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts und einen Vorschuss verlangen."

3.
In § 45 Absatz 2 werden nach den Wörtern „auch in Verbindung mit § 270 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit," die Wörter „nach § 109 Absatz 3 oder § 119a Absatz 6 des Strafvollzugsgesetzes" eingefügt.

4.
In § 47 Absatz 1 Satz 2 werden nach den Wörtern „auch in Verbindung mit § 270 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit," die Wörter „nach § 109 Absatz 3 oder § 119a Absatz 6 des Strafvollzugsgesetzes" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 StGBuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGBuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
G. v. 02.03.1974 BGBl. I S. 469, 1975 I 1916, 1976 I 507; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 316f EGStGB Übergangsvorschrift zum Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung (vom 01.06.2013)
... die Artikel 1, 2 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc und Nummer 4 sowie die Artikel 3 bis 6 des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610
Bekanntmachung RVGNB 2022
... vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418), 39. den am 1. Juni 2013 in Kraft getretenen Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2425 ), 40. den am 1. Mai 2013 in Kraft getretenen Artikel 8 des Gesetzes vom 11. März ...

Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG)
G. v. 11.03.2013 BGBl. I S. 434
Artikel 8 MietRÄndG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 788), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2425) geändert worden ist, werden nach dem Wort ...