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Artikel 4 - Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (BauPGNeuG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Energieeinsparverordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2013 EnEV § 23, Anlage 3

Die Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. April 2009 (BGBl. I S. 954) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 23 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

„1.
soweit für sie die Bewertung auch im Hinblick auf die Anforderungen zur Energieeinsparung im Sinne dieser Verordnung durch die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 5) oder durch nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung oder Durchführung von Rechtsvorschriften der Europäischen Union gewährleistet wird, erforderliche CE-Kennzeichnungen angebracht wurden und nach den genannten Vorschriften zulässige Klassen und Leistungsstufen nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften eingehalten werden, oder".

2.
In Anlage 3 werden in den Fußnoten 2 und 3 unter Tabelle 1 jeweils in Satz 2 die Wörter „europäischen technischen Zulassungen" durch die Wörter „Europäischen Technischen Bewertungen" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BauPGNeuG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauPGNeuG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 2197
Artikel 1a 4. EnEGÄndG Änderung der Energieeinsparverordnung
... Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2449) geändert worden ist, wird wie folgt ...