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Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 (MZG2005ÄndG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 20. Dezember 2012 MZG 2005 § 1

In § 1 Absatz 1 des Mikrozensusgesetzes 2005 vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1781) geändert worden ist, wird die Angabe „2012" durch die Angabe „2016" ersetzt.


Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. Dezember 2012.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Joachim Gauck

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister des Innern

Hans-Peter Friedrich