In §
1 Absatz 1 des
Mikrozensusgesetzes 2005 vom
24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350), das zuletzt durch Artikel
2 des Gesetzes vom
8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1781) geändert worden ist, wird die Angabe „2012" durch die Angabe „2016" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. Dezember 2012.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister des Innern
Hans-Peter Friedrich