Die
Markenverordnung vom
11. Mai 2004 (BGBl. I S. 872), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2629) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zum Anhang gestrichen.
- 2.
- § 2 Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben.
- 3.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Nummer 3 werden nach den Wörtern „die Anschrift" die Wörter „des Wohnsitzes oder Sitzes" eingefügt.
- b)
- In Absatz 2 wird nach dem Wort „können" das Wort „zusätzlich" eingefügt.
- 4.
- § 15 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „eines Monats" durch die Wörter „von drei Monaten" ersetzt.
- b)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Satz 1 wird aufgehoben.
- bb)
- In Satz 2 werden die Wörter „nicht eingereicht" durch das Wort „zurückgenommen" ersetzt.
- cc)
- Die Sätze 3 und 4 werden aufgehoben.
- 5.
- § 19 wird wie folgt gefasst:
„§ 19 Klasseneinteilung
Die Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen richtet sich nach der vom Deutschen Patent- und Markenamt im Bundesanzeiger bekannt gemachten jeweils gültigen Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen."
- 6.
- § 20 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird die Angabe „Abs. 1" gestrichen.
- b)
- In Absatz 2 wird die Angabe „Abs. 2" gestrichen.
- 7.
- Die Anlagen 1 bis 3 werden aufgehoben.
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Designrechts und zur Einführung des Nichtigkeitsverfahrens in Designangelegenheiten
V. v. 02.01.2014 BGBl. I S. 18