Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2012 BGBl. I S. 2698 (Nr. 60); Geltung ab 22.12.2012
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 27 Absatz 7 Satz 2 Nummer 3 des Waffengesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c des Gesetzes vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 426) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. Dezember 2012 AWaffV § 12

Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung vom 27. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2123), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 63 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In § 12 Absatz 6 Satz 2 wird die Angabe „1. Januar 2013" durch die Angabe „1. Januar 2015" ersetzt.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. Dezember 2012.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister des Innern

Hans-Peter Friedrich



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