Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Anlage 2 HkRNGebV vom 21.11.2018

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 2 2. HkRNGebVÄndV am 21. November 2018 und Änderungshistorie der HkRNGebV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 2 HkRNGebV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.11.2018 geltenden Fassung
Anlage 2 HkRNGebV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3730
 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 2 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis zum Regionalnachweisregister


vorherige Änderung

 



Nummer | Gebühren

1 | Gebührentatbestände im Zusammenhang mit der Ausstellung, Übertra-
gung und Entwertung von Regionalnachweisen | Gebührenhöhe
je Regionalnachweis
in Euro

1.1 | Ausstellung eines Regionalnachweises nach § 18 der Herkunfts- und Regio-
nalnachweis-Durchführungsverordnung | 0,000005

1.2 | Übertragung eines Regionalnachweises auf ein anderes Konto nach § 29
Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 0,000005

1.3 | Rückbuchung eines Regionalnachweises auf das Konto des abgebenden
Kontoinhabers nach § 29 Absatz 3 der Herkunfts- und Regionalnachweis-
Durchführungsverordnung | 0,000005

1.4 | Entwertung eines Regionalnachweises für die Stromkennzeichnung nach
§ 31 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 0,00001

2 | Gebührentatbestände, die Anlagen im Regionalnachweisregister be-
treffen | Gebührenhöhe
je Vorgang
in Euro

2.1 | Registrierung einer Anlage im Regionalnachweisregister nach § 23 der Her-
kunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 90

2.2 | Übernahme einer vormals einem anderen Anlagenbetreiber zugeordneten
Anlage im Regionalnachweisregister nach § 27 Absatz 2 der Herkunfts-
und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung oder Zuordnung der An-
lage zu einem neuen Konto desselben Kontoinhabers nach § 18 Absatz 1
der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 40

3 | Gebührentatbestände für die Nutzung des Regionalnachweisregisters
durch Führung eines Kontos |

3.1 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit mehr als 500.000.000 gebüh-
renpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Regionalnachweisen nach Nummer 1
pro Jahr | 750

3.2 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit 15.000.001 bis einschließlich
500.000.000 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Regionalnachwei-
sen nach Nummer 1 pro Jahr | 500

3.3 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit 2.500.001 bis einschließlich
15.000.000 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Regionalnachweisen
nach Nummer 1 pro Jahr | 250

3.4 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit weniger als 2.500.001 gebüh-
renpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Regionalnachweisen nach Nummer 1
pro Jahr | 50

4 | Gebühren für Maßnahmen nach Abschnitt 8 der Herkunfts- und Regio-
nalnachweis-Durchführungsverordnung (Sperrung und Schließung des
Kontos, Ausschluss von der Teilnahme an den Registern) |

4.1 | Kontosperrung nach § 49 Absatz 1 oder Absatz 2 der Herkunfts- und Re-
gionalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand

4.2 | Aufhebung der Kontosperrung nach § 49 Absatz 4 der Herkunfts- und Re-
gionalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand

4.3 | Kontoschließung nach § 50 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 der Her-
kunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand

4.4 | Ausschluss von der Teilnahme an den Registern nach § 51 Absatz 1 oder
Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand

4.5 | Wiederaufnahme nach Ausschluss nach § 51 Absatz 4 der Herkunfts- und
Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand

4.6 | Sperrung des Kontozugangs nach § 51 Absatz 5 der Herkunfts- und Regio-
nalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand