Artikel 3 - Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (3. EnWNG k.a.Abk.)

G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2730 (Nr. 61); zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Geltung ab 28.12.2012, abweichend siehe Artikel 8
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Artikel 3 Änderung des Energiestatistikgesetzes


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 28. Dezember 2012 EnStatG § 14

Dem § 14 des Energiestatistikgesetzes vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2867), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619) geändert worden ist, werden die folgenden Absätze 3 und 4 angefügt:

 
„(3) An die Bundesnetzagentur dürfen zur Erfüllung nationaler und europarechtlicher Pflichten zur Erfüllung des Energiebinnenmarktes und zur Energiewende, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch wenn Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten der Bundesnetzagentur gespeichert und genutzt werden. Diese Organisationseinheiten müssen von den mit Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten der Bundesnetzagentur räumlich, organisatorisch und personell getrennt sein.

(4) Die Bundesnetzagentur darf dem Statistischen Bundesamt für Zwecke der Wirtschafts- und Umweltstatistiken Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermitteln, auch wenn Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen."

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Zitierungen von Artikel 3 Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 3. EnWNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. EnWNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 273 10. ZustAnpV Änderung des Energiestatistikgesetzes
... 13 des Energiestatistikgesetzes vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2867), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2730) geändert worden ist, werden die ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Anlagenregisterverordnung (AnlRegV)
V. v. 01.08.2014 BGBl. I S. 1320; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 2 V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 842
§ 12 AnlRegV Auskunftsrechte (vom 01.01.2017)
... dem Energiestatistikgesetz vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2867), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2730) geändert worden ist, den §§ ...


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