Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2012 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 36 - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)

Artikel 1 G. v. 27.09.1994 BGBl. I S. 2705; aufgehoben durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212
Geltung ab 06.10.1996; FNA: 2129-27-2 Umweltschutz
| |

§ 36 Stillegung



(1) Der Inhaber einer Deponie hat ihre beabsichtigte Stillegung der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Der Anzeige sind Unterlagen über Art, Umfang und Betriebsweise sowie die beabsichtigte Rekultivierung und sonstige Vorkehrungen zum Schutz des Wohles der Allgemeinheit beizufügen.

(2) Soweit entsprechende Regelungen noch nicht in dem Planfeststellungsbeschluss nach § 31 Abs. 2, der Genehmigung nach § 31 Abs. 3, in Bedingungen und Auflagen nach § 35 oder den für die Deponie geltenden umweltrechtlichen Vorschriften enthalten sind, hat die zuständige Behörde den Inhaber der Deponie zu verpflichten,

1.
auf seine Kosten das Gelände, das für eine Deponie nach Absatz 1 verwandt worden ist, zu rekultivieren,

2.
auf seine Kosten alle sonstigen erforderlichen Vorkehrungen, einschließlich der Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen während der Nachsorgephase, zu treffen, um die in § 32 Abs. 1 bis 3 genannten Anforderungen auch nach der Stilllegung zu erfüllen, und

3.
der zuständigen Behörde alle Überwachungsergebnisse zu melden, aus denen sich Anhaltspunkte für erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ergeben.

Besteht der Verdacht, daß von einer stillgelegten Deponie nach Absatz 1 schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen, so finden für die Erfassung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung die Vorschriften des Bundes-Bodenschutzgesetzes Anwendung.

(3) Die zuständige Behörde hat den Abschluss der Stilllegung festzustellen (endgültige Stilllegung).

(4) Die Verpflichtung nach Absatz 1 besteht auch für Inhaber von Anlagen, in denen gefährliche Abfälle anfallen.

(5) Die zuständige Behörde hat auf Antrag den Abschluss der Nachsorgephase festzustellen.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 36 KrW-/AbfG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.02.2007Artikel 1 Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
vom 15.07.2006 BGBl. I S. 1619

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 36 KrW-/AbfG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 KrW-/AbfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrW-/AbfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 KrW-/AbfG Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren
... nach § 31 Abs. 4 und das Verfahren zur Feststellung der Stilllegung nach § 36 Abs. 3 und zur Feststellung des Abschlusses der Nachsorgephase nach § 36 Abs. 5 zu regeln. ... nach § 36 Abs. 3 und zur Feststellung des Abschlusses der Nachsorgephase nach § 36 Abs. 5 zu regeln. (2) Einwendungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens können ...
§ 36c KrW-/AbfG Rechtsverordnungen über Anforderungen an Deponien
... Überwachung von Deponien zur Erfüllung des § 32 Abs. 1, der §§ 35 und 36 sowie zur Umsetzung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften zu dem in ...
§ 61 KrW-/AbfG Bußgeldvorschriften (vom 01.02.2007)
... Vermessungen, Boden- oder Grundwasseruntersuchungen nicht duldet, 2a. entgegen § 36 Abs. 1 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erstattet, 2b. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Deponieverordnung (DepV)
Artikel 1 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598
§ 1 DepV Anwendungsbereich (vom 04.07.2020)
... §§ 14 bis 17, 4. Deponien und Deponieabschnitte, die am 16. Juli 2009 nach § 36 Absatz 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes durch bestandskräftigen Bescheid endgültig stillgelegt sind, 5. die Lagerung ...
§ 25 DepV In der Ablagerungsphase befindliche Altdeponien (vom 01.12.2011)
... 2, einer Plangenehmigung nach § 31 Absatz 3 oder einer Anordnung nach § 35 oder § 36 Absatz 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes bestandskräftig getroffen wurden oder ...
§ 26 DepV In der Stilllegungsphase befindliche Altdeponien (vom 01.05.2013)
... 2, einer Plangenehmigung nach § 31 Absatz 3 oder einer Anordnung nach § 35 oder § 36 Absatz 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Artikel 5 KrWAbfRNOG Folgeänderungen (vom 01.06.2012)
... 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 27 werden die Wörter „§ 36 Absatz 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 40 ... ersetzt. b) In Nummer 32 werden die Wörter „§ 36 Absatz 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 40 ... ersetzt. 3. In § 10 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 36 Absatz 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 40 ... ersetzt. 4. In § 11 Absatz 2 werden die Wörter „§ 36 Absatz 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 40 ... ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „§ 36 Absatz 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 40 ... 2, einer Plangenehmigung nach § 31 Absatz 3 oder einer Anordnung nach § 35 oder § 36 Absatz 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 35 ...

Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1619, 2007 I S. 2316
Artikel 1 AbfRÜbVefG Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
... und 14" ersetzt. 17. In § 13 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 1, 2 und 4, § 36 Abs. 4, § 50 Abs. 2, § 54 Abs. 1 Satz 1 und § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 werden jeweils ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung
V. v. 15.04.2013 BGBl. I S. 814
Artikel 1 2. DepVÄndV Änderung der Deponieverordnung
... 2, einer Plangenehmigung nach § 31 Absatz 3 oder einer Anordnung nach § 35 oder § 36 Absatz 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Deponieverordnung (DepV)
Artikel 1 V. v. 24.07.2002 BGBl. I S. 2807; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900
§ 1 DepV Anwendungsbereich
... 2, einer Plangenehmigung nach § 31 Abs. 3 oder einer Anordnung nach § 35 oder § 36 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes getroffen wurden oder bei denen bereits ... eingestellt worden ist, 5. Deponien, die zum 1. August 2002 nach § 36 Abs. 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes endgültig stillgelegt sind,  ...
§ 2 DepV Begriffsbestimmungen (vom 01.02.2007)
... Behörde bis zur Feststellung der endgültigen Stilllegung einer Deponie nach § 36 Abs. 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die Betriebsphase umfasst die Ablagerungs- ... einer Deponie bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die zuständige Behörde nach § 36 Abs. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes den Abschluss der Nachsorge feststellt.  ...
§ 12 DepV Stilllegung
... 0, I, II, III oder IV hat die Feststellung des Abschlusses der Stilllegung der Deponie nach § 36 Abs. 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes unmittelbar nach Abschluss der von der ... Behörde hat bei der Entscheidung über die endgültige Stilllegung nach § 36 Abs. 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes mindestens die Unterlagen nach Satz 2 zu ...
§ 13 DepV Nachsorge (vom 01.02.2007)
... des Deponiebetreibers die Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen aufheben und nach § 36 Abs. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes den Abschluss der Nachsorgephase feststellen. ...
§ 20 DepV Antrag, Anzeige
... der Klasse 0, I, II, III oder IV oder eines Deponieabschnittes einer solchen Deponie nach § 36 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes hat der Deponiebetreiber mindestens ein Jahr ...
§ 22 DepV Behördliche Entscheidungen
... Angaben. (4) Die zuständige Behörde soll in der Anordnung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes alle erforderlichen Maßnahmen und ...
§ 23 DepV Überprüfung behördlicher Entscheidungen
... Behörde behördliche Entscheidungen nach § 32 Abs. 4, § 35 Abs. 2 und § 36 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes alle vier Jahre darauf zu ...

Deponieverwertungsverordnung (DepVerwV)
Artikel 1 V. v. 25.07.2005 BGBl. I S. 2252; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900
§ 1 DepVerwV Anwendungsbereich
...  1. private Haushaltungen, 2. Deponien, die zum 1. September 2005 nach § 36 Abs. 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes endgültig stillgelegt ...
§ 8 DepVerwV Übergangsregelung
... Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie Anordnungen im Rahmen von Stilllegungen nach § 36 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, die dieser Regelung entgegenstehen, verlieren ...