§
339 der
Solvabilitätsverordnung vom
14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2926), die zuletzt durch Artikel
2 Absatz 73 des Gesetzes vom
22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 1 werden die Wörter „im ersten, zweiten, dritten, vierten, fünften und sechsten Zwölfmonatszeitraum" durch die Wörter „im ersten, zweiten, dritten, vierten, fünften, sechsten und siebten Zwölfmonatszeitraum" ersetzt.
- 2.
- In Absatz 2 werden die Wörter „im zweiten, dritten, vierten, fünften und sechsten Zwölfmonatszeitraum" durch die Wörter „im zweiten, dritten, vierten, fünften, sechsten und siebten Zwölfmonatszeitraum" ersetzt.
- 3.
- In Absatz 5a werden die Wörter „In dem vierten, fünften und sechsten Zwölfmonatszeitraum" durch die Wörter „In dem vierten, fünften, sechsten und siebten Zwölfmonatszeitraum" ersetzt.
- 4.
- In Absatz 5b werden die Wörter „In dem vierten, fünften und sechsten Zwölfmonatszeitraum" durch die Wörter „In dem vierten, fünften, sechsten und siebten Zwölfmonatszeitraum" ersetzt.
Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672