Artikel 3 - Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (1. BinSchUOuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2802 (Nr. 62); Geltung ab 01.01.2013
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Artikel 3 Aufhebung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften


Artikel 3 ändert mWv. 1. Januar 2013 SchVmV

Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 werden aufgehoben:

1.
die Erste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 7. Februar 2011 (VkBl. 2011 S. 195),

2.
die Zweite Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 8. April 2011 (VkBl. 2011 S. 388) und

3.
die Schiffsvermessungsverordnung vom 5. Juli 1982 (BGBl. I S. 916, 1169), die zuletzt durch Artikel 63 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322) geändert worden ist.



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