Berichtigung - Berichtigung der Vierten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (4. BBhVÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 21.12.2012 BGBl. I S. 3009 (Nr. 63); Geltung ab 30.10.2012

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 30. Oktober 2012 4. BBhVÄndV Artikel 2, BBhV

Die Vierte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung vom 12. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2657) ist wie folgt zu berichtigen:

Artikel 2 Absatz 3 und 4 ist wie folgt zu fassen:

 
„(3) Artikel 1 Nummer 4 und 6 Buchstabe b bis e tritt mit Wirkung vom 30. Oktober 2012 in Kraft.

(4) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 5 und 6 Buchstabe a und f und Nummer 8 tritt am 1. Januar 2013 in Kraft."

Bundesministerium des Innern

Im Auftrag Fritz



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