Sechzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (60. KosmetikVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.12.2012 BGBl. 2013 I S. 2; Geltung ab 15.01.2013
|
Eingangsformel*)
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel*)



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund des § 28 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nummer 1, 4 Buchstabe a und b, Nummer 8 und des § 34 Satz 1 Nummer 2 und 7, jeweils in Verbindung mit § 70 Absatz 5, des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 (BGBl. I S. 1770) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

---

*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Durchführungsrichtlinie 2012/21/EU der Kommission vom 2. August 2012 zur Änderung der Anhänge II und III der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt (ABl. L 208 vom 3.8.2012, S. 8).

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Januar 2013 KosmetikV § 6a, Anlage 1, Anlage 2

Die Kosmetik-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Juli 2012 (BGBl. I S. 1481) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 6a wird folgender Absatz 22 angefügt:

„(22) Bis zum Ablauf des 31. August 2013 sind Anlage 2 Teil A Nummer 16 und 22 und Anlage 2 Teil C Nummer 10 und 50 in der am 14. Januar 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Anlage 1 Teil A Nummer 1373 und Anlage 2 Teil A Nummer 253 bis 278 sind ab dem 1. September 2013 anzuwenden."

2.
Der Anlage 1 Teil A wird folgende Nummer 1373 angefügt:

„1373.
N-(2-Nitro-4-aminophenyl)-allylamin (HC Red No. 16) und seine Salze (CAS-Nr. 160219-76-1)".

3.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
Teil A wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 12 werden in Spalte f die Wörter „im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22)" gestrichen.

bb)
Die Nummer 16 wird wie folgt gefasst:

Lfd.
Nr.
Stoff Einschränkungen Obligatorische
Angabe der
Anwendungs-
bedingungen
und Warnhinweise
auf der Etikettierung
Anwendungs-
gebiet und/oder
Verwendung
Zulässige
Höchstkonzen-
tration im
kosmetischen
Fertigerzeugnis
Weitere
Einschränkungen
und
Anforderungen
abcdef
„161-Naphthalenol
1-Naphthol
CAS-Nr. 90-15-3
EG-Nr. 201-969-4
Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemitteln
 Nach dem
Mischen unter
oxidativen Be-
dingungen darf
die Höchstkon-
zentration bei der
Anwendung am
Haar 2,0 % nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem
Etikett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren
bestimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko er-
höhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat."


 
 
cc)
Die Nummer 22 wird wie folgt gefasst:

Lfd.
Nr.
Stoff Einschränkungen Obligatorische
Angabe der
Anwendungs-
bedingungen
und Warnhinweise
auf der Etikettierung
Anwendungs-
gebiet und/oder
Verwendung
Zulässige
Höchstkonzen-
tration im
kosmetischen
Fertigerzeugnis
Weitere
Einschränkungen
und
Anforderungen
abcdef
„221,3-Benzoldiol
Resorcinol
CAS-Nr. 108-46-3
EG-Nr. 203-585-2
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemit-
teln
1. allgemeine
Verwen-
dung
2. gewerb-
liche Ver-
wendung
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
1,25 % nicht
überschreiten.
a)
1. Enthält Resorcin.
Nach Anwen-
dung die Haare
gut spülen.
Nicht zur Fär-
bung von Wim-
pern und Augen-
brauen verwen-
den.
Sofort Augen
spülen, falls das
Erzeugnis mit
den Augen in
Berührung ge-
kommen ist.
Das Mischver-
hältnis muss
auf dem Etikett
angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren
bestimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht ha-
ben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion
festgestellt
haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
2. Nur für gewerb-
liche Verwen-
dung.
Enthält Resorcin.
Sofort Augen
spülen, falls das
Erzeugnis mit
den Augen in
Berührung ge-
kommen ist.
Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht ha-
ben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion
festgestellt
haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarlotion
und Shampoo
b) 0,5 % b) Enthält Resor-
cin."


 
 
dd)
Folgende Nummern 253 bis 278 werden angefügt:

Lfd.
Nr.
Stoff Einschränkungen Obligatorische
Angabe der
Anwendungs-
bedingungen
und Warnhinweise
auf der Etikettierung
Anwendungs-
gebiet und/oder
Verwendung
Zulässige
Höchstkonzen-
tration im
kosmetischen
Fertigerzeugnis
Weitere
Einschränkungen
und
Anforderungen
abcdef
„2532,2'-[(4-
Aminophenyl)imino]
bis(ethanol)sulfat
N,N-bis(2-Hydroxy-
ethyl)-p-Phenylene-
diamine Sulfate
CAS-Nr. 54381-16-7
EG-Nr. 259-134-5
Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemitteln
 Nach dem
Mischen unter
oxidativen Be-
dingungen darf
die Höchstkon-
zentration bei der
Anwendung am
Haar 2,5 %
(berechnet als
Sulfat) nicht
überschreiten.
- Nicht zusam-
men mit ni-
trosierenden
Agenzien ver-
wenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren
bestimmt.
Temporäre Tä-
towierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko er-
höhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
     - wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2541,3-Benzoldiol,
4-chlor-
4-Chlororesorcinol
CAS-Nr. 95-88-5
EG-Nr. 202-462-0
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 2,5 % nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren
bestimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko erhö-
hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2552,4,5,6-Tetraamino-
pyrimidin-sulfat
Tetraaminopyrimidine
Sulfate
CAS-Nr. 5392-28-9
EG-Nr. 226-393-0
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
3,4 % (be-
rechnet als
Sulfat) nicht
überschreiten.
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht ha-
ben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben
Ihrer Haare
eine Reaktion
festgestellt
haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
  b) Haarfärbestoff
in nichtoxida-
tiven Haar-
färbemitteln
b) 3,4 % (be-
rechnet als
Sulfat)
  
2563-(2-Hydroxyethyl)-
p-phenylendiammo-
nium-sulfat
Hydroxyethyl-p-
Phenylenediamine
Sulfate
CAS-Nr. 93841-25-9
EG-Nr. 298-995-1
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 2,0 % (be-
rechnet als Sul-
fat) nicht über-
schreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko erhö-
hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2571H-Indol-5,6-diol
Dihydroxyindole
CAS-Nr. 3131-52-0
EG-Nr. 412-130-9
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
  zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
0,5 % nicht
überschreiten.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt ha-
ben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbestoff
in nichtoxida-
tiven Haarfär-
bemitteln
b) 0,5 % b)
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
     Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion
festgestellt
haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon ein-
mal eine Re-
aktion verur-
sacht hat.
2585-Amino-4-chlor-2-
methylphenolhydro-
chlorid
5-Amino-4-Chloro-o-
Cresol HCl
CAS-Nr.
110102-85-7
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,5 % (be-
rechnet als Hy-
drochlorid) nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
     Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren
bestimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko erhö-
hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2591H-Indol-6-ol
6-Hydroxyindole
CAS-Nr. 2380-86-1
EG-Nr. 417-020-4
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 0,5 % nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das Al-
lergierisiko erhöhen.
     Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem Fär-
ben Ihrer Haare
eine Reaktion
festgestellt ha-
ben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion verur-
sacht hat.
2601H-Indol-2,3-dion
Isatin
CAS-Nr. 91-56-5
EG-Nr. 202-077-8
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
1,6 %  
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko er-
höhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
     - wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2612-Aminopyridin-3-ol
2-Amino-3-Hydroxy-
pyridine
CAS-Nr. 16867-03-1
EG-Nr. 240-886-8
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,0 % nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das Al-
lergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
     - wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2622-Methyl-1-
naphthylacetat
1-Acetoxy-2-
Methylnaphthalene
CAS-Nr. 5697-02-9
EG-Nr. 454-690-7
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 2,0 % nicht
überschreiten.
(Enthält die
Rezeptur eines
Haarfärbemittels
sowohl 2-Me-
thyl-1-Naphthol
als auch 1-Ace-
toxy-2-Methyl-
naphthalene,
sollte die
Höchstkonzen-
tration an
2-Methyl-1-
Naphthol am
Kopf 2,0 % nicht
überschreiten.)
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das Al-
lergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem Fär-
ben Ihrer Haare
eine Reaktion
festgestellt ha-
ben;
- wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2631-Hydroxy-2-methyl-
naphthalen
2-Methyl-1-Naphthol
CAS-Nr. 7469-77-4
EG-Nr. 231-265-2
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 2,0 % nicht
überschreiten.
(Enthält die Re-
zeptur eines
Haarfärbemittels
sowohl 2-Me-
thyl-1-Naphthol
als auch 1-Ace-
toxy-2-Methyl-
naphthalene,
sollte die
Höchstkonzen-
tration an 2-Me-
thyl-1-Naphthol
am Kopf 2,0 %
nicht überschrei-
ten.)
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das Al-
lergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben Ih-
rer Haare eine
Reaktion festge-
stellt haben;
- wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
264Dinatrium-5,7-
dinitro-8-oxid-2-
naphthalensulfonat
Acid Yellow 1
CAS-Nr. 846-70-8
EG-Nr. 212-690-2
CI 10316
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemit-
teln
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
1,0 % nicht
überschreiten.
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
   Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt ha-
ben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbestoff
in nichtoxida-
tiven Haarfär-
bemitteln
b) 0,2 % b)
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
     Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt ha-
ben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
2654-Nitro-1,2-
phenylendiamin
4-Nitro-o-
Phenylenediamine
CAS-Nr. 99-56-9
EG-Nr. 202-766-3
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 0,5 % nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko erhö-
     hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben Ih-
rer Haare eine
Reaktion festge-
stellt haben;
- wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2662-(4-Amino-3-
nitroanilin)ethanol
HC Red No. 7
CAS-Nr. 24905-87-1
EG-Nr. 246-521-9
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
1,0 % - Nicht zusam-
men mit ni-
trosierenden
Agenzien ver-
wenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das Al-
lergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion festge-
stellt haben;
     - wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2672-[bis(2-Hydroxy-
ethyl)amino]-
5-nitrophenol
HC Yellow No. 4
CAS-Nr. 59820-43-8
EG-Nr. 428-840-7
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
1,5 % - Nicht zusam-
men mit ni-
trosierenden
Agenzien ver-
wenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
 
2682-[(2-Nitrophenyl)
amino]ethanol
HC Yellow No. 2
CAS-Nr. 4926-55-0
EG-Nr. 225-555-8
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemit-
teln
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
0,75 % nicht
überschreiten.
Für a) und b) gilt:
- Nicht zu-
sammen mit
nitrosieren-
den Agenzien
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
   - wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion
festgestellt
haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbestoff
in nichtoxida-
tiven Haarfär-
bemitteln
b) 1,0 %  
2694-[(2-Nitrophenyl)
amino]phenol
HC Orange No. 1
CAS-Nr. 54381-08-7
EG-Nr. 259-132-4
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
1,0 %   
2702-Nitro-N1-phenyl-
benzol-1,4-diamin
HC Red No. 1
CAS-Nr. 2784-89-6
EG-Nr. 220-494-3
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
1,0 %  
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das Al-
lergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
     - wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2711-Methoxy-3-
(ß-aminoethyl)
amino-4-nitrobenzol,
Hydrochlorid
HC Yellow No. 9
CAS-Nr. 86419-69-4
EG-Nr. 415-480-1
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
0,5 % (berechnet
als Hydrochlorid)
- Nicht zusam-
men mit ni-
trosierenden
Agenzien ver-
wenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
 
2721-(4'-Amino-
phenylazo)-2-
methyl-4-(bis-2-
hydroxyethyl)amino-
benzol
HC Yellow No. 7
CAS-Nr.
104226-21-3
EG-Nr. 146-420-6
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
0,25 %   
273N-(2-Hydroxyethyl)-
2-nitro-4-
trifluormethylanilin
HC Yellow No. 13
CAS-Nr. 10442-83-8
EG-Nr. 443-760-2
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemit-
teln
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
2,5 % nicht
überschreiten.
Für a) und b) gilt:
- Nicht zu-
sammen mit
nitrosieren-
den Agenzien
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
  - In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt ha-
ben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbestoff
in nichtoxida-
tiven Haarfär-
bemitteln
b) 2,5 %  
274Benzolaminium,
3-[(4,5-Dihydro-3-
methyl-5-oxo-1-
phenyl-1H-pyrazol-
4-yl)azo]-
N,N,N-trimethyl,
Chlorid
Basic Yellow 57
CAS-Nr. 68391-31-1
EG-Nr. 269-943-5
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
2,0 %   
275Ethanol, 2,2'-[[4-[(4-
Aminophenyl)azo]
phenyl]imino]bis-
Disperse Black 9
CAS-Nr. 20721-50-0
EG-Nr. 243-987-5
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
0,3 % (des
Gemisches im
Verhältnis 1:1
aus 2,2'-[4-(4- Aminophenylazo)
phenylimino]
diethanol und
Lignosulfat)
  
2769,10-Anthracendion,
1,4-bis [(2,3-Dihy-
droxypropyl)amino]-
HC Blue No. 14
CAS-Nr. 99788-75-7
EG-Nr. 421-470-7
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
0,3 % - Nicht zusam-
men mit ni-
trosierenden
Agenzien ver-
wenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
 
2772-(4-Methyl-2-
nitroanilin)ethanol
Hydroxyethyl-2-
Nitro-p-Toluidine
CAS-Nr. 100418-33-5
EG-Nr. 408-090-7
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemit-
teln
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
1,0 % nicht
überschreiten.
Für a) und b) gilt:
- Nicht zusam-
men mit ni-
trosierenden
Agenzien ver-
wenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt ha-
ben;
   - wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbestoff
in nichtoxida-
tiven Haarfär-
bemitteln
b) 1,0 %  
2781-Amino-2-nitro-4-
(2',3'-dihydroxypro-
pyl)amino-5-chlor-
benzol + 1,4-bis-
(2',3'-Dihydroxypro-
pyl)amino-2-nitro-5-
chlorbenzol
HC Red No. 10 +
HC Red No. 11
CAS-Nr. 95576-89-9
+ 95576-92-4
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemit-
teln
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
1,0 % nicht
überschreiten.
Für a) und b) gilt:
- Nicht zusam-
men mit ni-
trosierenden
Agenzien ver-
wenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt ha-
ben;
   - wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon ein-
mal eine Re-
aktion verur-
sacht hat.
b) Haarfärbestoff
in nichtoxida-
tiven Haarfär-
bemitteln".
b) 2,0 %  


 
b)
In Teil C werden die Nummern 10 und 50 aufgehoben.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Januar 2013.

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Schlussformel



Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

In Vertretung Robert Kloos



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Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

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